„Die Tatsachen werden verdreht“, beteuert der KRN-Chef und fügt hinzu: „Mein Wunsch war, dass die Wahl durchgeht. Aber es sollte nicht sein.“ Zuletzt hatte das Arbeitsgericht Bad Kreuznach/Mainz die Wahl der Mitarbeitervertretung für gescheitert erklärt (wir berichteten) – aus einem scheinbar banalen Grund.
Rückblick: Aus der rund 260-köpfigen Belegschaft der KRN erwächst im Herbst vergangenen Jahres die Initiative, einen Betriebsrat zu gründen. Das berichten Hiltmann und Landrätin sowie Aufsichtsratsvorsitzende Bettina Dickes übereinstimmend. Mitte November wird in einer zweigeteilten Betriebsversammlung ein Wahlvorstand bestimmt, der die Wahl eines Betriebsrates der von Stadt und Kreis Bad Kreuznach sowie vom Kreis Mainz-Bingen getragenen GmbH durchführen soll.
Geschäftsführung ist außen vor
Neben der Gewerkschaft Verdi ist auch Hiltmann bei der Versammlung anwesend. „Die Rolle der Geschäftsführung ist klar: Sie muss diesen Prozess unterstützen, also entsprechende Freistellung oder Schulungen organisieren“, erklärt er. Die Betriebsratswahl selbst muss allerdings allein die Belegschaft beziehungsweise der Wahlvorstand organisieren, die Geschäftsführung ist dabei außen vor und darf keinen Einfluss nehmen, wie Dickes erläutert.
Schließlich sollen die Mitarbeiter der KRN Mitte Januar ihre neunköpfige Vertretung wählen. Dafür werden in allen acht KRN-Standorten entsprechende Listen mit Wahlvorschlägen ausgehängt beziehungsweise für alle offen einsehbar ausgelegt. „Hätte Uwe Hiltmann die Listen ausgehängt, wäre es ungültig gewesen, denn das darf er nicht“, erläutert Dickes. Auch im Standort Kirn (zwölf Mitarbeiter) gibt es einen Ordner mit den Listen für die Betriebsratswahl, wie Hiltmann und Dickes berichten.
Das Problem: Der dortige Ordner steht nach deren Schilderung ohne Rückenbeschriftung im Regal, müsste aber beschriftet beziehungsweise offen ausliegen. Das schreibt der Gesetzgeber vor, wie Hiltmann und Dickes betonen. Eine rein digitale Veröffentlichung der Listen ist dabei nicht möglich. „Man hat nach Krümeln gesucht, und man hat sie gefunden“, befindet der KRN-Geschäftsführer mit Blick zurück.
Pikant: Offenbar reichten auch Mitglieder des Wahlvorstandes selbst Klage ein. Warum? Hintergrund könnte das Betriebsverfassungsgesetz sein, das Fristen für das aktive und passive Wahlrecht bei Betriebswahlen vorschreibt. Das bedeutet: Nur wer seit mindestens drei Monaten im Betrieb arbeitet, darf seine Stimme abgeben; wer gewählt werden will, muss seit mindestens sechs Monaten bei der KRN angestellt sein.
Zwar wurde die GmbH bereits im Juli 2021 gegründet, ihre meisten Mitarbeiter stellte die KRN aber erst zwischen Juli und September des vergangenen Jahres ein. „Mit jedem Monat, der vergeht, sind mehr Leute wählbar“, sagt Dickes, doch sie macht auch klar: „Aber mit jedem Monat, der vergeht, ist auch kein Betriebsrat da.“ So können nur die Mitarbeitervertretungen der Subunternehmer etwa beim neuen Fahrplan mitbestimmen.
Wahlvorstand bleibt im Amt
„Ich habe die Wahl nicht bekämpft. Ich hätte gern einen regulären Betriebsrat“, sagt Hiltmann. Er sei in mitbestimmten Unternehmen sozialisiert worden und habe gern mit Betriebsräten zusammengearbeitet. „Mein Vater war jahrelang selbst im Betriebsrat aktiv, er würde sich im Grabe rumdrehen“, zeigt er sich verärgert.
Ob der Größe der KRN-Belegschaft würde ein Mitarbeitergremium auch Hiltmann die Vereinbarungen mit den Angestellten erleichtern. Der Wahlvorstand soll weiter im Amt bleiben und auch die nächste Betriebsratswahl organisieren. „Ich rechne Ende Februar damit“, schätzt Hiltmann.