Mit drei verschiedenen Lagernamen und einem Punktesystem bei den Tanks soll der verstorbene Geschäftsführer einer rheinhessischen Weinkellerei den tatsächlichen Bestand und die unzulässige Verschnittpraxis verschleiert haben. Christine Jäckel
Unzulässige Verschnitte waren in einer rheinhessischen Weinkellerei offenkundig Standard. Der Fall wird nun am Kreuznacher Landgericht aufgearbeitet.
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„Chaos im Keller“ – dieser Satz fällt mehrmals am zweiten Prozesstag in dem Verfahren am Landgericht Bad Kreuznach um die unzulässigen Verschnitte von Weinen aus verschiedenen Anbaugebieten, die 2018 in einer rheinhessischen Weinkellerei mutmaßlich gängige Praxis waren.