Hürde Grundsatzurteil erschwert die Genehmigungsfähigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen
Bundesverwaltungsgericht: Sonntag-Shopping nur noch mit "Sachgrund"
Eine Stadt kauft ein: Die gut besuchten verkaufsoffenen Sonntage könnten in Bad Kreuznach komplett wegfallen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Shoppingsonntage gut begründet sein müssen. Die blanke Lust an Umsatz und Konsum reicht nicht mehr aus. Foto: Josef Nürnberg

Kreis Bad Kreuznach. Dürfen Geschäfte sonntags öffnen? Welcher Anlass rechtfertigt einen verkaufsoffenen Sonntag? Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig kippte vergangene Woche eine Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichts Koblenz und beantwortet diese Fragen. Die Folge: Künftig wird es für Kommunen deutlich schwieriger, solche Shoppingsonntage anzubieten.

Experten gehen davon aus, dass es zu einer deutlichen Verschärfung des Ladenöffnungsgesetzes kommt, sobald ein schriftliches Urteil vorliegt. Hintergrund: Laut Bundesverwaltungsgericht war eine Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag unwirksam.

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