Stimmberechtigte: Von den 920 Einwohnern sind (Stand: 22. März) sind 731 stimmberechtigt. Die Stimmabgabe per Briefwahl hatten bis Mittwoch 160 Personen beantragt. Die Zettel werden am Sonntagabend nach der Schließung des Stimmlokals ausgezählt.
Frage: Bei einem Bürgerentscheid muss eine Frage gestellt werden, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. In Mandel wird die Frage am Sonntag lauten: „Soll der Beschluss des Gemeinderats vom 6. September 2022 über die Planung bezüglich des Umbaus/der Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt des Gewölbekellers am Dorfplatz aufgehoben werden?“
Was soll aus dem historischen Objekt werden? Am 26. März haben es die Einwohner in der Hand.Umstrittener Gewölbekeller in Mandel: Viele kommen zum Besichtigungstermin
Gültigkeit: Für ein gültiges Wahlergebnis sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Die „Partei“, die gewinnt, muss die Abstimmungsmehrheit erzielen, die gleichzeitig 15 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet, der Bürgerentscheid wäre dann abgelehnt. Wenn das Quorum von 15 Prozent nicht erreicht wird, geht die Entscheidung zurück an den Rat.
Vorgeschichte: Bei den Bauarbeiten für den neuen Dorfplatz wurde der Zugang zum aus dem 16./17. Jahrhundert datierenden Gewölbekeller auf Höhe der Schlossstraße geöffnet. Das war erforderlich, da die Schloßstraße über das Gewölbe führt und der Gemeinde keine Unterlagen über die Stabilität vorlagen. Der Keller hat eine Länge von elf Metern und reicht unter der Schloßstraße hindurch unter den Kirchberg. Im hinteren Abschnitt wurde das Gewölbe in den Fels getrieben. Der vordere Abschnitt hat ein von Hand mit Bruch- oder Backsteinen gemauertes Tonnengewölbe.
Die Vorbereitungen des Bürgerentscheids zum weiteren Verfahren für den Erhalt des historischen Weinkellers am Dorfplatz sind in Gang. Der Termin am Sonntag, 26. März, rückt näher, dann entscheiden die wahlberechtigten Bürger der 900-Einwohner-Gemeinde, ob die Planung für Umbau und Sicherung, wie ...Am 26. März haben die wahlberechtigten Mandeler das Wort: Bürgerentscheid zum Gewölbekeller
Beschluss: Ende 2020 wurde im Rat zunächst aus Sicherheits- und Kostengründen die Verfüllung des Kellers beschlossen. Daraufhin kam es nach einer Unterschriftensammlung zu einem Einwohnerantrag für den Erhalt des Gewölbes. Zahlreiche Mandeler erinnerten sich daran, dass der Keller zeitweise zur Lagerung von Wintergemüse und im Krieg als Schutzraum bei Bombenangriffen genutzt wurde. Zwischenzeitlich erfolgte im Februar 2021 die Unterschutzstellung des Gewölbekellers durch die Denkmalschutzbehörde. Im Mai 2021 hob der Rat den Ratsbeschluss zur Verfüllung des Gewölbes auf. Anschließend wurde ein Sanierungskonzept zur Sicherung der Schlossstraße und zur Freilegung und Gestaltung des Kellereingangs erstellt. Nach einer Prüfung genehmigte die Baubehörde eine spätere Nutzung des Gewölbes, etwa für Weinproben oder bei der Kirmes, mit bis zu 25 Personen.
Initiative: Daraufhin bildete sich eine Initiative, die sich gegen den Sanierungsplan aussprach und ein Bürgerbegehren beantragte, mit dem der Bürgerentscheid eingeleitet wurde. Die Bedenken der Kritiker richten sich vor allem gegen die Kosten der Maßnahme, die mit 82.500 Euro veranschlagt ist. Die Gemeinde hat eine Zusage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), dass sie eine Förderung von 42.000 Euro erhält.
Gegenvorschläge: Die Gegenvorschläge der Kritiker sind zum einen eine vorläufige Verfüllung oder ein Zumauern und eine Wiederherstellung der Böschung. Beide Vorschläge sind jedoch wegen des bestehenden Denkmalschutzes voraussichtlich nicht umsetzbar. Die Variante Zumauern ist auch auszuschließen, weil damit die regelmäßig vorgeschriebene Brückenprüfung an der Schloßstraße über dem Gewölbe nicht durchführbar wäre.
Im Detail: Das Prozedere eines Bürgerentscheids wie er in Mandel am Sonntag erfolgt
David Spira von der VG-Verwaltung Rüdesheim erklärt das Wahlprozedere des Bürgerentscheids an diesem Sonntag: Mandel hat Stand 22. März 731 Wahlberechtigte (bei 920 Einwohnern am Stichtag 31. Januar 2023). Nach der Gemeindeordnung müssen mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten gültig gewählt haben. Zweite Voraussetzung ist, dass die Frage ganz klar mit Ja oder Nein beantwortet ist, dabei reicht eine Stimme. Die Seite, die gewinnt, muss mindestens 15 Prozent repräsentieren. Bei Stimmengleichheit gilt die Bürgerentscheidfrage als mit Nein beantwortet. Wenn das Zustimmungsquorum von 15 Prozent nicht erreicht wird, geht die Entscheidung an den Mandeler Gemeinderat zurück. chj