In dem Verfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach wegen gefährlicher Körperverletzung gegen vier Angeklagte im Alter von 20 bis 51 Jahren schilderte jetzt seine Lebensgefährtin eindrücklich, welch tiefen Einschnitt der Vorfall für die Familie bedeutete.
Familienvater lebensgefährlich verletzt
Freunde hatten ihr in der Nacht noch Bescheid gesagt, dass man ihren Partner ins Krankenhaus gebracht habe. Sie wurde am nächsten Tag von der Schwere der Verletzungen ihres Lebensgefährten überrascht. Durch die Attacke fiel der Familienvater von jetzt auf gleich als Elternteil aus. Nachdem er aus dem Krankenhaus entlassen werden konnte, war der 37-Jährige noch Wochen und Monate gesundheitlich schwer eingeschränkt. „Es hat bis Weihnachten gedauert, bis er wieder am normalen Leben teilhaben konnte“, berichtete die Zeugin.
Der Geschädigte hatte Probleme beim Gehen, konnte lange Zeit kein Auto fahren und war ab Frühjahr dieses Jahres erst wieder arbeitsfähig. Nach wie vor hat er gravierende körperliche und psychische Belastungen durch die Folgen der Tat. „Ich habe doch gar nichts gemacht, der hat mich die ganze Zeit beleidigt“ und „Ich bin doch gar kein Ausländer“ diese Sätze hatte ihr Partner, während er noch auf der Intensivstation lag, immer wiederholt. Im Vorfeld soll der 51-Jährige Angeklagte ihren deutschen Lebensgefährten rassistisch beleidigt haben. Für sie selbst war der Gedanke sehr belastend, dass sie möglicherweise mit Menschen in einem Dorf wohnt, die an dem Angriff auf ihren Mann beteiligt waren.„Das hat große Wut und Machtlosigkeit bei mir ausgelöst“, so die Zeugin.
Angeklagter brüstet sich mit Schlag
Den Angriff auf den 37-Jährigen hat ein Freund unmittelbar mitbekommen. Er traf ihn vor dem Kirmesgelände an, wo er mit einer Gruppe in ein Wortgefecht verwickelt war. „Ich habe versucht, ihn zu beruhigen, habe ihn aber kurz aus den Augen verloren, weil mich jemand angesprochen hat“, berichtete der Zeuge. Als er den Freund wieder im Blick hat, sieht er, wie der mit einem Schlag zu Boden geschickt wird und ihm anschließend drei bis vier Personen, die um ihn herumstanden, mehrere Tritte versetzen. Der 37-Jährige erleidet dabei mehrere Brüche, unter anderem im Gesichtsmittelfeld sowie einen Schädelbasisbruch. Er ringt um sein Leben, sein Freund leistet ihm Erste Hilfe und fährt mit einem weiteren Bekannten mit ins Krankenhaus.
In der Notaufnahme treffen sie auf einen der vier Angeklagten, der sich damit brüstet, einen Mann auf der Hallgartener Kirmes niedergeschlagen zu haben. An diesem vierten Verhandlungstag kommt es mehrmals zu spontanen Zeugenladungen. Rechtsanwalt Michael Bernard, der den 51-jährigen Angeklagten verteidigt, hat in den sozialen Netzwerken recherchiert und zu potenziellen Zeugen telefonisch Kontakt aufgenommen. Nachdem sich diese Personen im Zuschauerraum befinden, ordnet der Vorsitzende Richter Folkmar Broszukat die Vernehmung der Personen an. Allerdings war keiner der drei Zeugen während der Schlägerei zugegen. Bei ihrer Befragung geht es lediglich darum, welche Gerüchte um den Vorfall im Dorf kursieren. So ist bei dem 51-jährigen Angeklagten über Umwege ein Brief gelandet, der ihm allein die Schuld an dem Vorfall zuweist.
51-Jähriger wird in Brief belastet
Er habe den ganzen Tag mit dem Opfer gestritten und den eigenen Sohn, gemeint ist der 20-jährige Angeklagte, angestiftet, mit anderen Jugendlichen dem Opfer aufzulauern. Bei anderen Zeugen entsteht schnell der Eindruck, dass sie das Geschehen mit einem Freundschaftsfilter erinnern. So will ein junger Mann beobachtet haben, dass das Opfer auf einen anderen Mann losgehen wollte und von jemand zurückgehalten wurde. Als nächstes will er gesehen haben, wie das Opfer einem der Angeklagten einen Schlag versetzen wollte. Ob er sich dafür losgerissen hat, weiß er dagegen nicht mehr. Was er aber ganz sicher weiß ist, dass der betreffende Angeklagte dem Opfer nur einen Schlag versetzt und sich dann von der Gruppe entfernt hat. Das Verfahren wird am Dienstag, 6. August fortgesetzt.