Schon im Vorfeld der Stadtratsitzung an diesem Donnerstag gibt es mal wieder Streit um die Zukunft des Bosenheimer Freibads. Das Koblenzer Verwaltungsgericht hatte am 11. März im Rahmen der Verhandlung über die Klage des Ortsbeirats gegen die Stadt Bad Kreuznach einen Grundsatzbeschluss des Stadtrats über Erhalt oder Schließung des Bades gefordert. Mit der dazu von der Verwaltung nun vorgelegten Beschlussvorlage ist Rechtsanwalt Herbert Emrich, der den Bosenheimer Ortsbeirat juristisch vertritt, aber alles andere als einverstanden.
Kosten werden auf 4,6 Millionen Euro beziffert
In der Tat: Der Text ist bemerkenswert schwammig formuliert. So heißt es: „Der Stadtrat beschließt, dem Ortsbeirat Bosenheim zu bestätigen, dass der grundsätzliche Wille des Stadtrates besteht, das Schwimmbad Bosenheim soweit irgend möglich langfristig zu erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zu eruieren, um die erforderlichen Kosten für eine Wiederinbetriebnahme für das Haushaltsjahr 2026 in den Investitionshaushalt einstellen zu können.“ Die werden mit 4,628 Millionen Euro angegeben und dazu erklärt: „Da aktuell keine entsprechende Deckung hierfür gewährleistet werden kann, wird es nicht möglich sein, diese Mittel noch in den Haushalt 2025 einzubringen.“ Das heißt: Das Bad bleibt erst einmal zu.
„Machen Sie den Weg frei für eine rechtsgrundsätzliche Klärung der Rechtsfragen des Bosenheimer Schwimmbades durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.“
Emrichs Forderung an den OB
„Der grundsätzliche Wille – soweit irgend möglich“: Ein klares Bekenntnis zum Weiterbetrieb des Bades sieht anders aus, ein Schließungsbeschluss, gegen den der Ortsbeirat dann erneut klagen könnte, ebenso. So kritisiert Emrich in einem Schreiben an Oberbürgermeister Emanuel Letz, dass der vorgelegte Beschlussvorschlag „nicht den Erwägungen und Vorgaben des Verwaltungsgerichts Koblenz in der mündlichen Verhandlung vom 11. März 2025 entspricht“. Das hatte empfohlen, aufgrund einer belastbaren Schätzung der erforderlichen Kosten die Beschlussfassung durch den Stadtrat herbeizuführen, um letztendlich zu klären, ob die Stadt bereits ist, das Bad weiter zu betreiben und die Mittel dafür bereitzustellen. Emrich weiter zu Letz: „Sie haben persönlich an der Sitzung teilgenommen und auf den eindeutigen und unmissverständlichen Hinweis des Vorsitzenden Richters zugesagt, den dort angedachten Beschluss des Stadtrates herbeizuführen. Das, was jetzt als Beschlussvorschlag zu lesen ist, ist weder Fleisch noch Fisch. Damit soll wohl die mehr als 20 Jahre andauernde Hängepartie um den Erhalt und den Betrieb des Schwimmbades fortgesetzt und Entscheidungen vor sich hergeschoben werden.“ Emrich fordert den OB auf: „Haben Sie den Mut, einen Beschluss herbeizuführen, nach dem entweder sofort mit den Arbeiten für die Wiedereröffnung und den Betrieb des Schwimmbades begonnen wird oder machen Sie den Weg frei für eine rechtsgrundsätzliche Klärung der Rechtsfragen des Bosenheimer Schwimmbades durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.“
G rundsätzlicher Wille, das Bad langfristig zu erhalten
Und auch in den Erläuterungen zur Beschlussvorlage steht: „Seitens der Stadt wurde daher in der Verhandlung zugesichert, den Stadtrat in der nächsten möglichen Sitzung mit dieser Grundsatzentscheidung zu befassen.“ Die Verwaltung interpretiert dies so: „Gegenüber dem Ortsbeirat Bosenheim soll der grundsätzliche Wille des Stadtrats bestätigt werden, das Schwimmbad langfristig zu erhalten – also keine faktische Schließung zu betreiben. Sofern sich hierfür keine Mehrheit findet, wäre im Grundsatz beschlossen, dass das Schwimmbad nicht weitergeführt, sondern endgültig geschlossen wird. Je nachdem, wie die Entscheidung des Stadtrats ausfällt, ist mit einem weiteren Klageverfahren zu rechnen.“