Seit 1. Januar 2020 müssen alle Einzelhändler und Gewerbetreibenden ihren Kunden zwingend die Kaufbelege ausdrucken: Bon-Pflicht für Einzelhändler: Lokale Betriebe zweifeln am Sinn
Seit 1. Januar 2020 müssen alle Einzelhändler und Gewerbetreibenden ihren Kunden zwingend die Kaufbelege ausdrucken
Bon-Pflicht für Einzelhändler: Lokale Betriebe zweifeln am Sinn
Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Obermeister Alfred Wenz von der Bäcker-Innung schnitten in der Staatskanzlei die Neujahrsbrezel an und thematisierten auch die seit 1. Januar geltende Bon-Pflicht. Foto: Bäckerinnung Bäckerinning RLP
Kreis Bad Kreuznach. Egal ob beim Bäcker, beim Metzger oder beim Kiosk um die Ecke: Wer dort einkauft, bekommt auch bei kleinen Beträgen neuerdings immer einen Kassenbon in die Hand gedrückt. Das sorgt für Verdruss, über den sich auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Obermeister Alfred Wenz von der Bäcker-Innung in der Staatskanzlei bereits unterhalten hatten.
Lesezeit 4 Minuten
Seit 1. Januar gilt eine bundesweite Bon-Pflicht, und die hat gravierende Folgen. Nicht nur für den Einzelhandel und das Handwerk, sondern auch für die Kunden. Begründung des Gesetzgebers, dem Bund: Mit der Pflicht soll Steuersündern und Schwarzgeldwäschern das Handwerk gelegt werden.