Karlsruhe/Gebroth (Bad Kreuznach)
BGH-Urteil bestätigt Gebrother Kläger: Volkswagen muss Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen – 7 Fragen, 7 Antworten
Dieselskandal
Ein Messschlauch eines Geräts zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren steckt im Auspuffrohr eines VW Golf 2.0 TDI in einer Werkstatt in Frankfurt (Oder). Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa. dpa

Volkswagen ist vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag.

Triumph für den Sharan-Besitzer Herbert Gilbert aus Gebroth im Kreis Bad Kreuznach, der nun – gut viereinhalb Jahre nach Auffliegen des Dieselskandals – vom Bundesgerichtshof (BGH) im ersten höchstrichterlichen Urteil Recht bekam. Das BGH hat entschieden, dass der Hersteller VW betroffenen Autobesitzern wegen der illegalen Abgastechnik Schadenersatz zahlen muss.

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