Herbert Gilbert fühlt sich fast schon am Ziel: Mit 28 000 Euro Entschädigungszahlung rechnet der Gebrother VW-Kläger nach der über dreistündigen Verhandlung im Bundesgerichtshof Karlsruhe am Dienstagmorgen. Das Urteil (Az. VI ZR 252/19) wird im BGH am Montag, 25. Mai, ab 11 Uhr verkündet.
Aktualisiert am 24. Mai 2020 19:36 Uhr
Zwar hatte Gilbert 31 490 Euro samt Zinsen für seinen VW Sharan Diesel (Baujahr 2012) mit Schummelsoftware verlangt. Dass die Richter aber einem Nutzungsabzug und damit einer Forderung VWs teils statt gaben, damit kann der Kläger leben, weiß er doch um die Abfindung von etwa 260 000 Klägern, die zwischen 1300 und 6300 Euro von VW bekommen.