Im Rechtsstreit mit Zimmerlin ist nun Schlussstrich gezogen - Büfep-Mann fordert Aufarbeitung auch in den Stadtgremien: BGH hat entschieden: Ex-Chef der Kreuznacher Gewobau verliert auch in letzter Instanz
Im Rechtsstreit mit Zimmerlin ist nun Schlussstrich gezogen - Büfep-Mann fordert Aufarbeitung auch in den Stadtgremien
BGH hat entschieden: Ex-Chef der Kreuznacher Gewobau verliert auch in letzter Instanz
Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang
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Der ehemalige Geschäftsführer der Kreuznacher Gewobau, Karl-Heinz Seeger, ist in der letzten, zivilrechtlich höchsten juristischen Instanz mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde gescheitert. Damit endet der jahrelange Rechtsstreit zwischen Seeger und seinem Gegenpart, Büfep-Stadtrat Wilhelm Zimmerlin.
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Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden und mit Beschluss vom 4. Juni 2024 Seegers Beschwerde gegen das Urteil des vierten Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 5. Juli 2023 zurückgewiesen. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig.