Landgericht Bad Kreuznach
Bewährung nach Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge
Zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 49-Jährigen, der im Oktober 2022 einen Unfall verursacht hat, bei dem eine Frau verstarb.
Archiv Christine Jäckel

Am 10. Oktober verstarb eine Frau bei einem Verkehrsunfall auf der B428 zwischen Frei-Laubersheim und Hackenheim, den ein 49-jähriger betrunkener Fahrer verursacht hatte. In der Berufung vor dem Landgericht ging es jetzt um die Frage der Bewährung.

Am 10. Oktober 2022 verursachte ein 49-jähriger Mann aus Bad Kreuznach auf der B428 zwischen Freilaubersheim und Hackenheim in stark alkoholisiertem Zustand einen Unfall, an dessen Folgen eine Autofahrerin noch am gleich Tag verstarb. Die Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren, die das Amtsgericht Bad Kreuznach im September wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung gegen ihn verhängt hatte, muss er nun voraussichtlich nicht absitzen. In der Berufungsverhandlung vor der siebten Strafkammer des Landgerichtes wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Durch Unfall aus Leben gerissen

Die B428 zwischen dem Kreisel bei Frei-Laubersheim und Hackenheim ist nahezu kerzengerade, am Unfalltag hatte gegen Abend leichter Nieselregen eingesetzt. Der Angeklagte fuhr mit seinem SUV Richtung Bad Kreuznach und hatte einen Traktor mit Anhänger vor sich. Er überholte das mit etwa 25 Stundenkilometer fahrende Gespann und übersah dabei aufgrund seiner Alkoholisierung, die zum Zeitpunkt des Unfalls ungefähr bei zwei Promille lag, den entgegenkommenden Kleinwagen. Die Fahrerin hatte keine Möglichkeit auszuweichen, die Fahrzeuge stießen frontal zusammen. Während der 49-Jährige nur leichte Verletzungen davontrug, wurde die Fahrerin des Kleinwagens so schwer verletzt, dass sie am späten Abend im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag.

Die juristische Aufarbeitung des Falles konnte, ohne Verschulden des nicht vorbestraften 49-Jährigen, erst im dritten Anlauf vor dem Amtsgericht im September letzten Jahres beginnen. Dabei hatte der aus Polen stammende Kfz-Mechatroniker eingeräumt, den Unfalltod der Frau verursacht zu haben. Er hatte sich bei der Familie der Verstorbenen entschuldigt und dem Witwer ein Schmerzensgeld von 3000 Euro gezahlt. Über den Zeitraum von knapp einem Jahr hatte er seine Alkoholabstinenz dem Gericht durch Teilnahme an unangekündigten Tests nachgewiesen.

Geständnis und Reue

Dass Bewusstsein, durch seine Fehlentscheidung einen Menschen getötet zu haben, löste eine depressive Phase bei dem 49-Jährigen aus. Er traute sich mehrere Monate nicht auf die Straße, konnte nicht arbeiten und kam dadurch in eine finanzielle Schieflage. „Mein Mandant bereut die Entscheidungen, die zu diesem katastrophalen Ergebnis geführt haben, jeden Tag“, sagte Verteidiger Thomas Hohneck. In seinem Plädoyer hob er hervor, dass der 49-Jährige fahrlässig gehandelt hat und die Frau nicht absichtlich schädigen wollte.

„Wer etwas getrunken hat und sich ans Steuer setzt, denkt nicht, hoffentlich baue ich keinen Unfall, sondern hoffentlich werde ich nicht erwischt“, unterstrich der Anwalt die tragische Zufälligkeit der Ereignisse für alle Beteiligten. Staatsanwältin Laura Soukup hielt dagegen die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für angemessen. „Eine Bewährung würde das Vertrauen der Bürger in die Rechtsordnung erschüttern“, so die Anklägerin. Sie wies auch daraufhin, dass der Angeklagte damals wegen seiner Alkoholsucht oft betrunken Auto gefahren sei.

Voraussetzungen für Bewährung erfüllt

Der Unfallablauf lege fast nahe, dass er absichtlich in den Gegenverkehr gefahren sei. Eine Strafaussetzung zur Bewährung verbiete sich auch wegen des erheblichen Leids der Hinterbliebenen des Opfers, unterstrich Soukup. Die Kammer entschied dagegen, dem 49-Jährigen eine Bewährungschance einzuräumen, da er, durch sein Verhalten nach dem Unfall alle vom Gesetz vorgesehenen Anforderungen dafür erfüllt. „Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Angehörigen mit dieser Entscheidung unzufrieden sind“, hob der Vorsitzende Richter Folkmar Broszukat hervor.

Er wies andererseits daraufhin, dass die Strafbarkeit hier auch Haftung für „einen unglücklichen, grausamen und tödlichen Zufall“ bedeute. Der Angeklagte muss dem Gericht in der auf drei Jahre festgelegten Bewährungszeit weiterhin für ein Jahr Nachweise über seine Abstinenz vorlegen. Außerdem setzten die Richter eine Auflage von 3600 Euro fest, die der 49-Jährige an den Verein „Die Fleckenbühler“ zahlen muss.

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