45-Jähriger verurteilt
Bewährung für Missbrauch einer 17-Jährigen in Kirn
Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht einen 45-Jährigen Angeklagten, der die 17-jährige Tochter seiner Ex-Partnerin missbraucht hat.
Christine Jäckel

Einen schweren Vertrauensbruch beging ein 45-Jähriger, der im Juni 2024 die 17-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in Kirn sexuell missbraucht hat.

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Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 45-Jährigen aus Duisburg, weil er die 17-jährige Tochter seiner Ex-Partnerin im Juni 2024 in Kirn sexuell missbraucht hat. Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gleich zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, brauchte dafür allerdings einen zweiten Anlauf.

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