Die Staatsanwaltschaft hatte das Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt, weil aus ihrer Sicht das Strafmaß für das Betrügerpaar zu niedrig war. David-Wolfgang Ebener/dpa. picture alliance/dpa
Ein Betrügerpärchen war in Bad Kreuznach unterwegs: Es ging insgesamt um vier Fälle im August 2025, in denen die Angeklagten vier Seniorinnen im Alter von 71 bis 97 Jahren kontaktiert hatten und Schmuck erbeuteten.
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Sie stellten sich bei älteren Frauen als neue Nachbarn vor und stahlen dabei Schmuck. Mit diesem Trick machten ein 23-Jähriger und seine 21-jährige Partnerin im August 2025 in Bad Kreuznach in zwei Fällen Beute. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hatte das Betrügerpärchen aus Baden-Baden im Dezember 2025 zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.