Winterbacher Gemeinderat nimmt Hochwasserkonzept der VG Rüdesheim nur unter Bedingungen an
Beschluss quasi „ein schwebendes Nein“: Winterbacher Rat nimmt Hochwasserkonzept der VG Rüdesheim nur unter Bedingungen an
Mitte Oktober soll es endlich weitergehen an der Hochwasserschutzmaßnahme auf dem gemeindeeigenen Grundstück Soonwaldstraße 14 und jenem Teil zur Straße hin, für den die Gemeinde selbst zuständig ist. Foto: Reinhard Koch
reinhard koch

Winterbach. Ratsmitglied Stefan Just hat große Bauchschmerzen, wenn es um das Hochwasserschutzkonzept der VG Rüdesheim geht. Während der jüngsten Winterbacher Ratssitzung beharrte er, das Wasser müsse im Wald abgefangen werden und nicht erst unten im Dorf. Just weiß, wovon er spricht, denn beim Starkregenereignis im Mai 2016 war er betroffen. Damals stand das Wasser im Haus seiner Familie im Keller bis unter die Decke.

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Der Erste VG-Beigeordnete Martin Schwerbel informierte, dass es für die Wasserrückhaltung im Wald ein eigenes Konzept von Landesforsten gebe. „Da lassen die nicht mit sich reden“, sagte er. Daraus schloss Stefan Just kopfschüttelnd, dass es also zwei Konzepte gibt, die am Ende vielleicht gar nicht zusammenpassen.

Der Beigeordnete Friedhelm Kunz gab zu bedenken, dass der Ellerbach 80 Prozent des Winterbacher Problems ausmache. Ortsbürgermeister Werner Rebenich sieht einen hohen Eigenleistungsanteil auf die Gemeinde zukommen. Beim jüngsten Hochwasserereignis im Juni stand das Wasser im Scheitelpunkt sogar bis zu 30 Zentimeter höher als 2016.

Rebenich äußerte sich enttäuscht über das Ergebnis eines Gesprächs mit Staatssekretär Erwin Manz beim Umweltministerium in Mainz. „Es war nicht das, was wir uns erhofft haben.“

Kritik an Verzögerung

An der Finanzierung sollten dringende Maßnahmen aber nicht scheitern, sagte Friedhelm Kunz. In jedem Falle leer ausgehen werden die privaten Eigentümer. „Die müssen sich selbst davor schützen, damit ihnen die Keller nicht volllaufen“, stellte Schwerbel klar.

Der Winterbacher Gemeinderat nahm das Konzept der VG Rüdesheim nur unter der Bedingung an, dass die Maßnahmen im Staatswald auch realisiert werden. Martin Schwerbel bezeichnete diesen Beschluss quasi als Ablehnung, als „ein schwebendes Nein“.

Die Gestaltung der gemeindeeigenen Fläche Soonwaldstraße 14 ist inzwischen zu einem Teil des Hochwasserschutzkonzepts geworden. Die Gemeinde hatte das Grundstück 2014 zwangsersteigert und das marode Wohnhaus ein Jahr darauf in Eigenleistung abgerissen. Im Zuge der Dorferneuerung wurde eine Konzeption erarbeitet, die allerdings wieder geändert werden musste, weil die Wasserwirtschaft auf einer größeren Teilfläche ein Projekt „blau plus“ daraus gemacht hat. Dadurch verzögerte sich die gemeindliche Maßnahme. „Lange ist dort nichts passiert, die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis mehr“, wandte sich Rebenich verärgert an den anwesenden Dorfplaner Hans-Jürgen Wolf (Kaiserslautern).

Die Arbeiten an der Maßnahme „blau plus“ werden Mitte Oktober wieder aufgenommen, gab Wolf bekannt. Und das Leistungsverzeichnis für die gemeindliche Maßnahme, es ist die Grundlage für eine beschränkte Ausschreibung durch die VG, sei fertiggestellt.

Ein weiteres Ärgernis in Sachen Hochwasserschutz ist die Verrohrung am Grundstück Soonwaldstraße 41. Drei Holzbalken blieben beim Regenereignis 2016 in dem dortigen Rohr stecken und waren verantwortlich für den großen Ärger auf dem gegenüberliegenden Grundstück. Das Rohr sei zu klein dimensioniert, und der Landesbetrieb Mobilität (LBM) sei nicht bereit, die L 108 zu öffnen und ein größeres Rohr zu verlegen, berichtete Rebenich.

Engpass beseitigen

Die Gemeinde will jetzt Nägel mit Köpfen machen. Der Ortsbürgermeister wird über die Bauabteilung der VG Kostenschätzungen einholen für drei Varianten: größer dimensioniertes Rohr, ein Schwerlastgitter auf den offenen Graben legen oder den Graben ganz offen lassen, mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen. Dazu wird auch ein geringfügiger Grunderwerb in Erwägung gezogen.

Von unserem Reporter Reinhard Koch

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