Ein 43-jähriger Bad Kreuznacher bleibt trotz Berufung in Haft. Er soll in Rage unter anderem eine Katze schwer verletzt haben. Zwar bestreitet er die Vorwürfe, doch das Gericht sieht das anders. Michael Matthey. picture alliance/dpa
Berufung abgewiesen, der Angeklagte bleibt in Haft. Zwar ist ein Therapieantrag genehmigt, doch offene Verfahren und angekündigte Rechtsmittel werfen Fragen zur weiteren Entwicklung auf.
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Es bleibt bei dem Strafmaß von zwei Jahren und vier Monaten für einen 43-jährigen Bad Kreuznacher, der nach einem Prozess am Amtsgericht Bad Kreuznach Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen mehrerer Widerstandshandlungen, Tierquälerei, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilt.