Die Unterstellplätze sind auch wegen Brandschutz nur für Fahrzeuge zugelassen - Bußgelder drohen - Wer kontrolliert?
Bei Zweckentfremdung drohen Bußgelder: Warum offiziell nur Autos in Garagen dürfen
Die Tischtennisplatte in der Garage – kein ungewöhnlicher Anblick. Doch eigentlich haben dort keine andere Gegenstände als Autos etwas verloren, sagt der Gesetzgeber. Foto: dpa
picture alliance/dpa

Kreis Bad Kreuznach. Ob die Tischtennisplatte, alte Möbelstücke oder Elektrogeräte, die man schon längst zum Wertstoffhof bringen wollte: Auch im Kreis Bad Kreuznach dürften wohl nicht nur Autos zum Vorschein kommen, würde man einmal unangekündigt überall die Garagentore hochziehen.

Und wer denkt sich dabei schon etwas Böses? Doch der rheinland-pfälzische Verband von Haus & Grund warnt in einer Pressemitteilung: Wird die Garage anders als von Fahrzeugen benutzt, drohen Bußgelder. Denn wenn etwas anderes als Autos, Motorräder und vielleicht Fahrräder in dem Unterstellplatz stehen, „dann riskieren Sie im Zweifelsfall Bußgelder von mehreren Hundert Euro“, warnt Verbandsdirektor Ralf Schönfeld und verweist auf die ...

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