Bad Kreuznach
Begehrter Schulplatz: Bestechungsversuch an der Bad Kreuznacher IGS endet vor Gericht

Das Landgericht Koblenz den Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu neun Jahren Haft verurteilt.

DPA

Bad Kreuznach – Ein Umschlag mit einem 500-Euro-Schein auf dem Tisch des Rektors sollte den begehrten Schulplatz für das Kind einer Bekannten sichern. Doch der Plan, den ein Bad Kreuznacher gefasst hatte, ging nicht auf. 

Er musste sich stattdessen am Freitag wegen Bestechung vor dem Bad Kreuznacher Amtsgericht verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 840 Euro verurteilt. Den Geldschein wird er auch nicht wiedersehen.

Der Vorfall ereignete sich Mitte März an der Integrierten Gesamtschule in Bad Kreuznach. Der Angeklagte suchte das Gespräch mit Schulleiter Dieter Koch-Schumacher. „Er machte deutlich, ob ich nicht etwas für ihn tun könnte“, berichtete der Schulleiter im Zeugenstand. Der Angeklagte griff in sein Sakko und legte einen Umschlag auf den Tisch. Doch der Rektor gab ihm zu verstehen, dass er diesen wieder einpacken soll.

„Ich darf auf keinen Fall etwas annehmen“, sagte Koch-Schumacher. Aber auch nach einer erneuten Bitte nahm der 42-Jährige den Umschlag nicht wieder zurück, sondern soll noch gedroht haben, böse zu werden, wenn der Rektor weiter darauf bestünde. In welchem Verhältnis der 42-jährige Angeklagte zu dem Kind stand, ob er der Lebensgefährte der Mutter war oder nur ein Bekannter, blieb offen. Als der Angeklagte das Büro verlassen hatte, öffnete Koch-Schumacher mit seiner Sekretärin den Umschlag, fand die 500 Euro, erkundigte sich bei der Schulaufsichtsbehörde, wie er sich verhalten soll, und zeigte den Vorfall bei der Polizei an.

Der Angeklagte, der seit zwei Jahren von Arbeitslosengeld II lebt, unter anderem schon wegen Versicherungsbetrugs verurteilt wurde und Schulden von 100 000 Euro angehäuft hat, stritt zwar nicht ab, dass er den Umschlag auf den Tisch gelegt hat, betonte aber: „Das war eine Spende für die Schule.“ Er spende öfters, auch für kranke Menschen in der Stadt. Die 500 Euro habe er sich geliehen. „So gutmütig bin ich“, setzte er noch nach, als Richterin Ulrike Schädrich wissen wollte, warum er einen so hohen Betrag an eine Schule spende, mit der er eigentlich nichts zu tun habe. Auch vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte selbst mit 260 Euro im Monat auskommen muss.

„An das Wort Spende kann ich mich nicht erinnern“, betonte der Rektor auf Nachfrage. Für Staatsanwältin Annette Boeckel war der Fall klar: „Wenn man etwas spenden will, macht man das offiziell und lässt sich einen Spendenquittung ausstellen.“ Sie zeigte dennoch Verständnis für die Situation: „Jeder weiß, dass es eine besondere Bedeutung hat, wo man seine Kinder unterbringt.“

„Glücklicherweise haben wir ein Auswahlsystem, welches auch dazu dient, gerade solche Fälle zu verhindern“, sagte Richterin Schädrich abschließend. Der Schulleiter habe sich richtig verhalten. „Sie haben ihm einen gehörigen Schrecken eingejagt. Für ihn hätte das weitreichende Konsequenzen haben können“, wandte sich die Richterin mahnend an den Angeklagten.

Die Bad Kreuznacher IGS hatte für das laufende Schuljahr 112 Plätze zu vergeben, 185 Schüler hatten sich darauf beworben. Über die Vergabe entscheidet schließlich ein Ausschuss nach dem Losverfahren und unter Berücksichtigung von Ganztagsunterricht und sonderpädagogischem Förderbedarf.

Denise Bergfeld

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