Stadtrat stimmt Bebauungsplan endgültig zu
Bebauungsplan Nohfels-Park Bad Sobernheim: Konflikt um Lärm bleibt
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Die Absauganlage der Gaststätte im Nohfels-Park ist Streitpunkt mit den Anwohnern, die sich durch den Lärm gestört fühlen, die sie verursacht. Im Stadtrat hat nun der neue Bebauungsplan für das Freizeitgelände die letzte Hürde genommen.
Silke Jungbluth-Sepp

Der neue Bebauungsplan erlaubt der Gastronomie im Nohfels-Park eine größere Außengastronomie. Die Konflikte mit den Anwohnern wegen der Lärmbelästigung durch das Abluftgebläse sind  damit jedoch nicht gelöst.

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Als eine seiner letzten Amtshandlungen der zu Ende gehenden Wahlperiode hat sich der Stadtrat Bad Sobernheim mit dem Bebauungsplan „Kleinmühler Wiesen“ beschäftigt. Die Änderung erlaubt, die Außengastronomie im Nohfels-Park auf nunmehr insgesamt 470 Quadratmetern zu gestalten und zu erweitern. Vorgesehen sind zwei Flächen: 300 Quadratmeter zwischen Gebäude und Minigolfplatz, und weitere 170 Quadratmeter auf der anderen Seite des Radwegs. Bei zwei Enthaltungen stimmte der Rat final für den neuen Bebauungsplan, der damit in Kraft treten kann.

Es war nicht das erste Mal, dass sich der Rat mit der Gastronomie im Nohfels-Park beschäftigt hat. Schon nach der ersten Offenlage hatten Anwohner Kritik am Projekt geäußert und nun erneut Einwände geltend gemacht. Den beiden Anwohnerfamilien geht es voranging darum, den Lärm von Lüftungsanlage und Kühlwagen zu reduzieren (wir berichteten).

Lüftung teils unangenehm laut

Zwar gibt die Lüftung auf der Rückseite des gelben Holzgebäudes nur ein leises Säuseln von sich, wenn sie auf niedrigster Stufe läuft. Doch auf höchster Stufe drei ist das Geräusch unangenehm laut – manchmal bis tief in die Nacht, wie sie beklagen.

Auch ein Kühlwagen, der auf dem Gelände abgestellt und Tag und Nacht regelmäßig lautstark anspringt, verursacht Lärm, der die Nachbarn stört. Sie wünschen sich daher, dass die Absauganlage nur dann auf höchster Stufe genutzt wird, wenn tatsächlich gekocht wird, und die Betreiberin der Gaststätte die Lüftung zudem nach 22 Uhr ganz abstellt.

In seiner Abwägung nach der zweiten Offenlage verweist das Planungsbüro Enviro-Plan aus Odernheim auf ein Schallschutzgutachten, das die Gaststättenbetreiber in Auftrag gegeben hatten. Demnach überschreiten die Lärmemissionen die gesetzlichen Grenzwerte nicht. „Das Schallschutzgutachten vom Juli 2023 basiert auf Angaben der Betreiber, da diese am besten die eingesetzte Technik und die Betriebsabläufe kennen“, schreibt Enviro-Plan.

Juristischen Weg angekündigt

Beschönige der Betreiber seine Angaben, ändere das nicht die Zulässigkeit der Anlagen. Die notwendigen Ruhezeiten und Grenzwerte müssten weiterhin eingehalten werden. „Eine ,Beschönigung‘ der Angaben birgt für den Betreiber zudem das Risiko, dass die Zulassung auf falschen Angaben beruht und somit nachträglich die Zulässigkeit zurückgenommen oder aufwendig nachgebessert werden muss. Insofern entsteht für den Betreiber kein Nutzen, sollte er seine Angaben beschönigen“, erläutern die Planer.

Die Anwohner kündigten im Planverfahren an, vor dem Verwaltungsgericht gegen die Lärmbelastung durch die Gaststätte und den Bebauungsplan vorgehen zu wollen. Laut Bürgermeister Michael Greiner (SPD) ist es dafür notwendig, dass der Bebauungsplan Gültigkeit erhält. „Ohne Rechtskraft kann man auch nichts beklagen“, sagte er. Dieser Weg steht den Anwohnern nach der Entscheidung des Stadtrats nun offen.

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