Anwohner fühlen sich gestört
Bebauungsplan für Roxheimer Gewerbebetrieb beschlossen
Für einen Gewerbebetrieb an der Hauptstraße beschloss der Gemeinderat mehrheitlich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Christine Jäckel

Gewerbe und Wohnen in einem Gebiet laufen mitunter nicht störungsfrei nebeneinander her. Der Roxheimer Rat hat in einem besonderen Bebauungsplan Vorgaben festgelegt, die die Belastung für die Anwohner auf ein erträgliches Maß reduzieren sollen.  

Mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung wurde der Bebauungsplan für das Gebiet, in dem eine Gerüstbaufirma ansässig ist, beschlossen. Gegen diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan hatte es Protest von Anwohnern gegeben, die sich auch eine rechtliche Vertretung gesucht hatten. Ingenieur Walter Ruppert stellte in der Sitzung die Stellungnahmen vor, die während der Offenlage des Plans eingegangen waren. Von den Trägern öffentlicher Belange war lediglich eine Anregung gekommen, durch die sich keine Änderungen ergeben.

Festsetzungen sollen Staub- und Lärmemissionen reduzieren

Von den durch eine Kanzlei vertretenen Anwohner waren zehn Punkte gegen die Planung vorgebracht worden, die, zum Teil nach nochmaliger juristischer Prüfung, zurückgewiesen wurden. Wie Ingenieur Ruppert ausführte, sind die Einwände zum Beispiel zur Staub- und Lärmentwicklung durch betreffende Festsetzungen im Bebauungsplan behoben. Darin wird unter anderem geregelt, in welchen Bereichen gearbeitet werden darf. Zudem ist vorgeschrieben, dass die Fahrwege zu befestigen sind, um Staubentwicklungen zu vermeiden. Ein Lärmschutz an der südlichen Grundstücksgrenze zu den Nachbaranwesen ist bereits umgesetzt und wurde begrünt.

Zurückgewiesen wurde auch der Einwand, dass die Veröffentlichung der Planung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde nicht ausreicht, um die Öffentlichkeit zu informieren. In weiteren Punkten hatten die Anwohner vorgebracht, dass das angrenzende Wohngebiet ein reines Wohngebiet ist, weshalb das Gewerbe dort nicht zulässig sei. Auch dieser Einwand wurde zurückgewiesen, da es sich aus Sicht der Planer um ein allgemeines Wohngebiet handelt. Nicht umsetzbar war auch eine Umsiedlung des Betriebes, da es an geeigneten Flächen mangelt. Dabei weist die Gemeinde auch den Vorwurf zurück, dass es sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um eine Gefälligkeitsplanung handelt.

Anpassung ans zeitgemäße Bauen

Die Ratsmitglieder stimmten bei zwei Enthaltungen auch dem Durchführungsvertrag zu. Der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgte mehrheitlich bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung. Um eine Anpassung an das zeitgemäße Bauen ging es bei der Änderung des Bebauungsplans „Untere Bergstraße.“ Die Überarbeitung hat das Ingenieurbüro Dörhöfer und Partner vorgenommen. „Ziel war die Eröffnung größerer Spielräume für die Bauherren“, erklärte Planer Harald Hampel. Im Wesentlichen geht es um Nebenanlagen wie Vordächer oder Müllboxen und um Einfriedungen.

Im Ursprungsplan war zum Beispiel die Einzäunung mit Höhen von maximal 50 Zentimeter festgelegt. Die neuen Festsetzungen zu diesen beiden Punkten berücksichtigen einerseits die Grundstücksgrößen und andererseits Veränderungen im Zeitgeschmack, wie höhere Zaunanlagen. Der Antrag der CDU-Fraktion, zwei Elektro-Ladesäulen an der Birkenberghalle zu errichten, wurde von allen Fraktionen begrüßt. Grundsätzlich war man sich auch einig, dass der Standort an der Halle dafür geeignet ist. Die weitere Beratung erfolgt im Bauausschuss.

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