Keine Information zum Projekt Rheingaustraße: Ortsbeirat hatte Bauherrn vergebens eingeladen
Bauverwaltung hüllt sich in Schweigen: Keine Information zum Projekt Rheingaustraße in Bosenheim
Nichts erinnert mehr an die ehemalige Villa Eppler, wo bereits die Bauarbeiten für drei Wohnblocks mit je neun Wohnungen begonnen haben. Foto: Josef Nürnberg
Josef Nürnberg

Bosenheim. Das Neubauprojekt Rheingaustraße kann umgesetzt werden. Auf die Kritik aus dem Ortsbeirat, das Projekt mit künftig 27 Wohneinheiten sei im Hinblick auf den dörflichen Charakter des Stadtteils überdimensioniert und füge sich nicht in die Dorfstruktur ein, gingen Stadtbauamtsleiter Eduard Schuckmann und Jens Nowagk von der Bauaufsicht nicht wirklich ein.

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Man habe das Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, den Bauantrag für die drei Gebäude zu erteilen. Der Bauherr und dessen Architektin waren zur Sitzung eingeladen worden, kamen aber nicht. Wie Ortsvorsteher Markus Später mitteilte, habe der Bauherr angeboten, zu einem Ortstermin auf der Baustelle mit seiner Architektin einzuladen. In der Folge beteuerten Schuckmann und Nowagk immer wieder, dass ihnen aus Gründen des Datenschutzes die Hände gebunden seien. Im Ergebnis hatte das wiederum zur Folge, dass es kaum Informationen zum Bauvorhaben gab. Der Verweis auf den Datenschutz war eine Kehrtwende der Bauverwaltung, weil sie dem Ortsbeirat diesmal keine Details zum Bauvorhaben mitteilte.

Bauverwaltung schwieg bei anderen Projekten nicht

Ortsbeiratsmitglied Harald Schäfer erinnerte sich, dass bei einem ähnlich großen Bauvorhaben in Bosenheim vor rund zehn Jahren die Bauverwaltung bereitwillig darüber informiert habe. Gleiches galt auch noch für das Bauvorhaben „Deutsches Haus“ in Bad Münster am Stein. Dieses Mal wurde der Ortsbeirat überhaupt nicht informiert. Das ärgerte Kay Maleton, der daraufhin erst die Beiratssitzung beantragt hatte. Maleton begründete seinen Antrag und erinnerte daran, dass bereits 1986 die Planungs- und Bauverwaltung der Stadt Bad Kreuznach erkannt habe, für Bosenheim ein Ortsentwicklungskonzept aufzustellen, das den Erhalt des dörflichen Charakters und eine darauf angepasste Verdichtung im Fokus hatte.

Aus Sicht des Ortsbeirats hat die Bauverwaltung das nun ignoriert. „Was links oder rechts von dem Bauvorhaben steht, haben sie nicht berücksichtigt“, warf Maleton der Bauverwaltung vor. Als Argument gegen das Projekt führte der Ortsbeirat neben der Dimension der Gebäude die Tatsache ins Feld, dass bei 27 Wohneinheiten die Gesamtbevölkerung Bosenheims (derzeit rund 1500 Einwohner) um knapp vier Prozent steige, und dies Auswirkungen auf die Dorfgemeinschaft aber auch auf Kita und Grundschule habe.

Während sich Schuckmann und Nowagk bei der Diskussion immer wieder auf den Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs verwiesen und argumentierten, dass ihnen nach der Prüfung nichts übrig geblieben sei, als das Bauvorhaben zu genehmigen, lenkte Maleton den Blick auf die Gemeindeordnung. Er wusste, dass der Ortsbeirat zwingend bei wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören ist.

Ortsbeirat will Informationen haben

Die Nichtanhörung führe zur Unwirksamkeit der nachfolgenden Beschlüsse von Ausschüssen oder dem Stadtrat. Die Verletzung des Rechts könne im Kommunalstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht geahndet werden. Bezüglich von Bauvorhaben unterstreiche das Innenministerium, dass ein Anhörungsrecht zwingend bei Vorhaben besteht, über die abschließend im Bauausschuss oder Stadtrat entschieden werde. Maleton wurde anschließend deutlich: „Wie soll der Ortsbeirat den Einwohnern Rede und Antwort stehen, wenn er nicht informiert wird?“

Schuckmann und Nowagk kündigten an, bei Bauvorhaben künftig enger mit dem Ortsvorsteher kooperieren zu wollen. Ihr Dienstherr, Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP), hatte in der Sitzung vom 17. September dem Ortsbeirat selbst zugesichert, dass er künftig rechtzeitig informiert und gehört werde.

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