Bad Kreuznach/Sponheim
Baumstamm-Prozess: Gericht befindet die Angeklagten für schuldig

Bad Kreuznach/Sponheim - Im Baumstamm-Prozess hat das Bad Kreuznacher Amtsgericht am Donnerstag alle drei Angeklagten für schuldig befunden. Richter Dr. Artur Müller-Wewel verurteilte den Forstarbeiter wegen fahrlässiger Tötung und zweifacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer geringen Geldstrafe. Die beiden Erzieherinnen erhielten jeweils eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten zuvor Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.

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Bad Kreuznach/Sponheim – Im Baumstamm-Prozess hat das Bad Kreuznacher Amtsgericht am Donnerstag alle drei Angeklagten für schuldig befunden. Richter Dr. Artur Müller-Wewel verurteilte den Forstarbeiter wegen fahrlässiger Tötung und zweifacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer geringen Geldstrafe.

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