In der Windesheimer Notunterkunft (NUK) sind derzeit rund 50 Menschen wohnhaft. Der Betrieb der Unterkunft wird vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) geregelt, Träger und Eigentümer ist der Kreis Bad Kreuznach. Christine Jäckel
Die Weinbaugemeinde Windesheim und Notunterkunft für Geflüchtete des Kreises sind im Fokus: Fernsehteams sind vor Ort, bundesweit wird über den 20-jährigen, ausreisepflichtigen Afghanen berichtet, der durch Gewalt aufgefallen ist.
Die schwierige Lage in der Windesheimer Notunterkunft für Geflüchtete (NUK) des Kreises ist längst kein rein lokales Thema mehr. Seit Donnerstag berichten Medien bundesweit über den Fall des 20-jährigen Afghanen, der ausreisepflichtig ist und mehrfach mit gewalttätigem Verhalten aufgefallen war.