Die Vorwürfe gegen ihn haben es in sich: Ein 22-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach soll immer und immer wieder in der Kasse des eigenen Abiturjahrgangs gegriffen haben. Bezahlt haben soll er damit unter anderem Ballerspiele, Einkäufe, Friseurbesuche oder Einkäufe auf der Shoppingplattform Zalando. Der Schaden soll laut Anklageschrift circa 10.000 Euro betragen. Nun muss sich der junge Mann, der übrigens sein Abitur nicht bestanden hat, vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll in 63 Fällen Unterschlagung begangen und sich zudem der Urkundenfälschung schuldig gemacht haben. Der 22-jährige Kassenwart des Abiturjahrgangs 2024 an der IGS Sophie Sondhelm soll zudem ein Schreiben des Finanzamts stümperhaft gefälscht haben, um den Eindruck zu erwecken, die Stufe müsste Steuern nachzahlen. So wollte er seine mutmaßlichen Tricksereien decken.
Ballerspiel-Betrag zurückgezahlt, danach kam nichts mehr
Im März 2023 eröffnete der Beschuldigte im Auftrag des Abiballkomitees seiner Jahrgangsstufe ein Bankkonto bei der Sparkasse. Ohne dass seine Mitschüler etwas davon bemerkten, verschwanden über ein Jahr hinweg immer wieder Beträge unterschiedlichster Höhe von diesem Konto, das für die Finanzierung des Abiballes angedacht war. Was mit 10 Euro für ein Ballerspiel bei einem Internetanbieter begann, artete in dreistellige Beträge aus. Kurios: Die 10 Euro für das Ballerspiel zahlte er wieder auf das Konto ein. Das sollte aber ein Einzelfall bleiben.
Staatsanwalt Klaus Thönnessen bezifferte in seiner Anklageschrift den Schaden auf rund 10.000 Euro. Ob dieser Betrag tatsächlich Bestand hat, ist offen. Zu undurchsichtig ist die Gemengelage, die Zahl der Abbuchungen nur schwer durchschaubar. Die Kontoauszüge sind durch die vielen undurchsichtigen Transaktionen des Beschuldigten höchst unübersichtlich – alle müssen einzeln aufgearbeitet werden. Auch deswegen hat Richterin Vanessa Blauth drei weitere Verhandlungstage angesetzt.
Verteidigung: Angeklagter hat zurück gezahlt
Strafverteidiger Harald Krauss beharrte darauf, dass der Beschuldigte das Konto zwar für private Zwecke genutzt, die Beträge aber immer bar beglichen habe, womit der Beschuldigte den Geschädigten nur 949 Euro anstatt 10.000 schulde. Nur: Die Barkasse, die laut dem Beschuldigten ebenfalls zur Abikasse gehört habe, war seinen Mitschülern – vier waren als Zeugen vorgeladen, einer sagte aus – gänzlich unbekannt.
Der Angeklagte gestand zwar, dass Konto immer wieder für private Zwecke genutzt zu haben, behauptet allerdings dies entweder aus Versehen getan zu haben, oder in den meisten Fällen das Geld bar sofort wieder zurückgezahlt zu haben. Für diese Rückzahlungen gibt es bislang keine Beweise, denn der Beschuldigte hat diese nicht dokumentiert. Noch ist geklärt, wo das Geld geblieben ist.
Mitschüler vertrauten ihm blind
Verteidiger Krauss räumte ein, dass sein Mandant nicht die Kenntnisse besitze, sachgemäße Buchführung zu betreiben. Seinen Mitschülern ahnten von all dem nichts, sie gingen davon aus, dass ihr Freund, ein Zeuge nannte ihr gar seinen „besten Freund“, sämtliche Bareinnahmen von Eis- und Kuchenverkäufen direkt auf das Konto gezahlt habe. Die ständigen Kontobewegungen blieben von den Mitschülern des Beschuldigten unbemerkt – bis nach dem Abiball die große Enttäuschung einsetzte.
Häufiger hatten die Mitschüler versucht, ihn zur Rede zu stellen, ohne Erfolg. Stets gab es Ausflüchte und mutmaßliche Lügen. Irgendwann holten sich die Mitschüler rechtlichen Beistand.