Auch Straftäter haben einen Alltag, in dem es mal besser, mal schlechter läuft im Geschäft. In dem Verfahren um einen groß angelegten Cyberbetrug zum Nachteil von Onlinebanking-Kunden vor dem Landgericht Bad Kreuznach, kommen dazu aus den Ermittlungsergebnissen kurios erscheinende Details zur Sprache.
Chillerbude und Betrugscallcenter
Die drei Männer im Alter von 23, 27 und 29 Jahren aus Bremen und Bremerhaven müssen sich deswegen seit dem 26. Februar vor der Zweiten Strafkammer verantworten. Sie hatten sich für ihre „Geschäftsidee“ zusammengetan und zufällig ergab sich, dass ein Bekannter eine Mietwohnung aufgeben wollte. Diese Wohnung war zuvor ein Treffpunkt für eine Clique, zu der auch die Angeklagten gehörten, es wurde dort gemeinsam geraucht und gezockt. Laut der Einlassung des 27-jährigen Angeklagten entschied sich das Trio, die Wohnung einerseits als „Chillerbude,“ andererseits als Betriebsstätte zu übernehmen.
Hier befand sich auch ihr Callcenter, von dem aus Bankkunden unter Vorspiegelung einer falschen Identität angerufen wurden. Die ersten Tatvorwürfe der Anklage datieren vom 23. November 2023. An diesem Tag wurde ein Kunde der Berliner Bank von einem der drei Angeklagten angerufen, der sich als Mitarbeiter des Kreditinstituts ausgab. Mit dem Vorwand, ein Autorisierungsverfahren durchführen zu wollen, erschlich man sich Verfügungsgewalt über das Konto und erbeutete mit einer widerrechtlichen Abbuchung 20.000 Euro. An anderen Tagen lief das Geschäft weniger glatt: Kurz vor Weihnachten versuchte das Trio eine Bankkundin auf ähnliche Weise zu betrügen, ein Teil der Überweisung konnte aber gestoppt werden, nachdem die Manipulation bemerkt worden war.
Angeklagte fuhren mit dem Taxi zur „Arbeit“
Für den jüngsten Angeklagten war es auch kein erfolgreicher Arbeitstag, denn er stand ohne Schlüssel vor der Wohnung, wie aus Chats hervorgeht, die von den Ermittlern ausgewertet wurden. Und seine beiden Mitgesellschafter hatten offensichtlich schon die Weihnachtspause eingeläutet, sie waren gar nicht erst zur Arbeit gegangen, beziehungsweise gefahren. Tatsächlich nutzten die Angeklagten einen Fahrdienst, um sich ins „Büro“ chauffieren zu lassen. So konnten die Ermittler eine Tat am 23. März 2024 zum Nachteil einer Bankkundin in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg verifizieren.
Einer der Angeklagten gab sich in diesem Fall als Mitarbeiter einer Bank aus und erreichte mit dem Vorwand, dass eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anstehe, dass die Kundin Zugangsdaten preisgab. Der Schaden belief sich in diesem Fall auf 5000 Euro. Wie der 27-Jährige eingeräumt hat, hat er seinen Anteil an der Beute restlos ausgegeben, unter anderem für einen Fahrdienst, der ihn zu der Wohnung brachte. Den nutzte er anfangs nur für den Weg bis zur Bushaltestelle. Später ließ er sich den ganzen Weg zur Arbeit mit dem Taxi fahren. Der Taxifahrer wurde auch von den beiden anderen Angeklagten in Anspruch genommen.