Für Kreuznacher Bürger, die sich ein Balkonkraftwerk anschaffen wollen, gibt es demnächst einen weiteren Anreiz: Die Stadt will das Förderprogramm Balkonkraftwerke für Privathaushalte einführen und damit aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien im privaten Bereich unterstützen. Stecker-Solargeräte, die sogenannten Balkonkraftwerke, ermöglichen es nicht nur Hauseigentümern, sondern auch Mietern, ihren eigenen Strom zu erzeugen und einen unmittelbaren Beitrag zur lokalen Energiewende zu leisten.
Nahezu alle Kommunen in Rheinland-Pfalz, die eine Zuwendung aus dem Landesprogramm Kipki (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) erhalten haben, haben vergleichbare Förderprogramme aufgelegt – das Vorhaben reiht sich somit in bewährte kommunale Klimaschutzstrategien ein. Ein zentraler Vorteil besteht darin, dass die öffentlichen Fördermittel durch private Investitionen ergänzt werden: Mit jedem bewilligten Zuschuss werden zusätzliche Eigenmittel der Haushalte mobilisiert, wodurch sich die Gesamtausgaben für die Energiewende effektiv steigern, heißt es dazu in der Beschlussvorlage.
Maximal 250.000 Euro stehen zur Verfügung
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses von pauschal 250 Euro pro Balkonkraftwerk in Bad Kreuznach, sofern der Kaufpreis nicht darunterliegt. Die Finanzierung erfolgt zu 100 Prozent aus Mitteln des Landesförderprogramms in Höhe von maximal 250.000 Euro. Es können also bis zu 1000 Antragsteller in den Genuss der Förderung kommen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr hat einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat einstimmig gefasst. Ergänzt wird die Vorlage um den Antrag von Stephanie Otto (Grüne), dass auch gemeinnützige Vereine, die ihren Sitz in der Stadt haben, eine solche Förderung beantragen können. Das würden deren Nebenkosten drücken, führte sie aus.
Das Programm endet spätestens am 31. März 2026 oder wenn alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, das Förderprogramm ab dem 1. Juli dieses Jahres öffentlich bekannt zu machen und umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt ausschließlich digital über ein Online-Antragsverfahren. Die Auszahlung der Mittel an den Antragssteller kann aber erst nach Erhalt der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2025 erfolgen.