Der an verschiedenen Stellen der Innenstadt stattfindende Herbstmarkt wird Besucher nach Bad Kreuznach locken – nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz aber nicht genug, um eine Ladenöffnung am Sonntag zu erlauben. Foto: Marian Ristow (Archiv) Marian Ristow
Bad Kreuznach. Der für kommenden Sonntag, 27. Oktober, geplante, angekündigte und beworbene verkaufsoffene Sonntag in Bad Kreuznach, der Mantelsonntag, kann nicht stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) untersagt mittels eine Beschlusses, der am Mittwochmittag veröffentlicht wurde, die Ladenöffnung in der Innenstadt.
Die Richter gaben einem Eilantrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) statt. Nach der Veröffentlichung der Rechtsverordnung durch die Stadt Bad Kreuznach am 4. Oktober hatte sich Verdi an das Oberverwaltungsgericht gewandt – und nun recht bekommen.