Thema Katzenschutzverordnung: In der Vergangenheit wurde über das Thema mehrmals diskutiert. Konkret geht es um eine Kastrations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen in der Verbandsgemeinde (VG) Nahe-Glan. Ziel ist es die unkontrollierte Vermehrung von Katzen ohne Halter einzudämmen und damit Leid zu verhindern. In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses kam es nun zu einem Beschluss.
Dabei gab es ein kurzzeitiges Missverständnis, was das Registrieren von Halterdaten angeht. Jörg Vetter (UBL) betrachtete es sehr kritisch, dass die Verwaltung die Daten der Halter erfassen soll. Außerdem stellte er die Frage, wie die VG die Durchsetzung der Verordnung überprüfen wolle. VG-Bürgermeister Uwe Engelmann stellte klar, dass eine solche Registrierung bei Haustierregistern wie etwa Tasso stattfinden solle, nicht bei der VG-Verwaltung. Die Registrierung sei wichtig, weil so die Eigentümer gefunden werden können und die Aufenthaltsdauer von Fundkatzen im Tierheim verringert werden kann, erklärt er.
Sind sie nicht registriert, kann durch die Verordnung eine schnellstmögliche Kastration, Registrierung und Kennzeichnung erfolgen. Das bedeute weniger Stress für die Katzen und gleichzeitig weniger Kosten für die VG. Zudem habe die VG mit der Verordnung ein Mittel an der Hand, um rechtssicher zu handeln, erklärt Denis Alt (SPD). Auch Vetter betrachtet die damit einhergehende Rechtssicherheit für Tierärzte positiv.
„Ein kleiner Baustein“, um dem Problem gerecht zu werden
Marc Lamek, Leiter der VG-Ordnungsbehörde, erklärte zudem, dass es klar sei, dass die Verwaltung, die Umsetzung der Verordnung nicht kontrollieren könne. Über allem stehe aber der Wunsch, das Tierleid einzuschränken und die Hoffnung, dass sich Halter an die Satzung halten. Außerdem sei es ein Zeichen an die Öffentlichkeit, dass man sich um das Problem kümmere. Engelmann bekräftigte, dass immer mehr Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz eine Katzenschutzverordnung erlassen und einen positiven Effekt bestätigen. Auch wenn es „ein kleiner Baustein“ sei, um dem Problem gerecht zu werden.
Tierarzt und Ausschussmitglied Alois Schwahn sprach hingegen von „Bürokratiezubau“ und einem „Impulscharakter“. Er kritisierte außerdem mit Blick auf die Kastrationspflicht, dass „die Rechte der Leute eingeschränkt werden“. Engelmann entgegnete, dass er die Verordnung „sehr zielführend“ finde. Sie soll für die ganze VG gelten, da im gesamten Gebiet frei lebende Katzen gefunden und versorgt werden. Maßnahmen, wie Aufklärung der Öffentlichkeit, und einfangen, unfruchtbar machen lassen und freilassen verwilderter Katzen, haben laut Verwaltung nicht zu einer erfolgreichen Eindämmung der Anzahl geführt. Datenerhebungen aus den Jahren 2017 bis Ende 2023 haben gezeigt, dass eine große Anzahl an frei lebenden Katzen in der VG vorhanden ist.
Beschluss bei einer Gegenstimme
Bei einer Gegenstimme hat der Haupt- und Finanzausschuss schließlich beschlossen, dem Verbandsgemeinderat eine Katzenschutzverordnung für das Gebiet der VG zu empfehlen – mit der Einschränkung, dass die Tierhalter sich nicht bei der VG-Verwaltung, sondern etwa bei Tasso registrieren. Das letzte Wort hat nun der VG-Rat.
Weitere Themen und Beschlüsse
Beim Freilichtmuseum Bad Sobernheim ist die Finanzierung „auf Kante genäht“, sagt VG-Bürgermeister Uwe Engelmann. Trotz Sparmaßnahmen gebe es finanzielle Engpässe. Um diese zu überwinden, hat der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen, den Stiftungsanteil von 60.000 auf 66.000 Euro zu erhöhen.
Einstimmig beschloss der Ausschuss auch die Einführung des Deutschlandtickets als Jobticket für alle Mitarbeiter der VG zum 1. März beziehungsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt des Beginns der Rahmenvereinbarung durch die Deutsche Bahn. Jedes Ticket wird mit 14,50 Euro monatlich von der VG bezuschusst. Bei einer Erhöhung des Preises des Deutschlandtickets bleibt der Zuschuss bei 25 Prozent bis zu einem maximalen Betrag von 80 Euro.