Urteil Enkelin erleichterte demente Großmutter um 45 000 Euro - Sie kam dennoch mit einer Bewährungsstrafe davon: Ausgenommen wie eine Weihnachtsgans: Enkelin bediente sich an Omas Vermögen
Urteil Enkelin erleichterte demente Großmutter um 45 000 Euro - Sie kam dennoch mit einer Bewährungsstrafe davon
Ausgenommen wie eine Weihnachtsgans: Enkelin bediente sich an Omas Vermögen
Mit einer Bankvollmacht veruntreute die Enkelin rund 45.000 Euro - sie kümmerte sich als Einzige um die alte Frau.
Jens Büttner/dpa. dpa
Bad Kreuznach. Der blonden Frau aus der Verbandsgemeinde Stromberg trieb es während der Verhandlung vor dem Amtsgericht mehrmals die Schamesröte ins Gesicht. Ob über ihr Verhalten oder über den Gesichtsverlust blieb offen. Über sechs Jahre lang bediente sie sich skrupellos aus dem Guthaben ihrer dementen Großmutter, bis es fast aufgebraucht war.
Zuletzt blieben Heimkosten von rund 4000 Euro offen. Die 38 Jahre alte Frau schrammte knapp an einem Gefängnisaufenthalt vorbei. Das Schöffengericht verurteilte sie wegen Untreue in 52 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, gewährte der vierfachen Mutter aber eine Bewährungschance.