Eine unerwartete Wendung nahm das Verfahren um einen Todesfall in der Kirschsteinanlage, in dem jetzt das Urteil verkündet wurde. Christine Jäckel
Ein Joint, ein Messer, ein Stich – doch das Urteil überrascht. Warum ein 33-Jähriger nicht wegen Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.
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Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 33-jährigen syrischen Staatsbürger. Angeklagt war er ursprünglich wegen Totschlags, verurteilt wurde der mehrfach und einschlägig vorbestrafte Mann wegen gefährlicher Körperverletzung.