Kampf in Kirschsteinanlage
Aus Totschlag wird gefährliche Körperverletzung
Eine unerwartete Wendung nahm das Verfahren um einen Todesfall in der Kirschsteinanlage, in dem jetzt das Urteil verkündet wurde.
Christine Jäckel

Ein Joint, ein Messer, ein Stich – doch das Urteil überrascht. Warum ein 33-Jähriger nicht wegen Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

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Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 33-jährigen syrischen Staatsbürger. Angeklagt war er ursprünglich wegen Totschlags, verurteilt wurde der mehrfach und einschlägig vorbestrafte Mann wegen gefährlicher Körperverletzung.

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