Neun Monate Freiheitsstrafe
Michael Perez war 2008 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden, weil er sich bei mehreren Konflikten in seinem Umfeld aggressiv verhalten und zugeschlagen hatte. Aufgrund eines Gutachtens wurde seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Die Unterbringung nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch ist unbefristet und kann theoretisch lebenslang bedeuten.
Perez‘ Therapie nahm zunächst einen guten Verlauf, er konnte als Freigänger bei einem Straßenbaubetrieb arbeiten. Für die Familie und andere Außenstehende wie für seinen zeitweiligen Arbeitgeber blieb unverständlich, warum sich die Situation in der Klinik für den jungen Mann dramatisch zum Negativen änderte.
So wurden nach Vorfällen in der Einrichtung Zwangsmaßnahmen angeordnet, Perez in eine Hochsicherheitseinrichtung verlegt und isoliert. Bianka Perez hat diesen Verlauf in ihrem Buch „Die schwarze Liste“ beschrieben. Ihre Vorwürfe gegen die aus ihrer Sicht menschenunwürdige Behandlung ihres Bruders wurden von der Einrichtung zurückgewiesen.
Externer Gutachter bringt Erfolg
Die Wende kam mit einem neuen Anwalt, der dem Gericht einen externen Gutachter vorschlug. Das Ergebnis der Untersuchung fiel positiv für Perez aus, und bei der jüngsten Anhörung folgten die Richter der Empfehlung des Sachverständigen für eine Entlassung. Michael Perez steht weiterhin unter Führungsaufsicht des Gerichts und muss seine Medikamente nehmen. In der ersten Woche zu Hause habe ihr Bruder bereits wichtige Behördengänge selbstständig erledigt, so Bianka Perez. Sein Ziel: Sobald er fit genug dafür ist, will er wieder in seinem alten Betrieb arbeiten. „Seine früheren Chefs haben ihm eine Stelle zugesagt und mir seine alte Arbeitsjacke als Willkommensgeschenk mitgegeben“, freut sich Bianka Perez.