Mehr Geld für Stadtchef?
Aufsicht: Bedenken gegen Sobernheimer Etatposten
Roland Ruegenberg fordert als ehrenamtlicher Stadtbürgermeister von Bad Sobernheim fast 60.000 Euro. Die Kommunalaufsicht äußert nun erneut Bedenken gegen den Haushaltsposten.
Silke Jungbluth-Sepp

Roland Ruegenberg fordert als ehrenamtlicher Stadtchef von Bad Sobernheim fast 60.000 Euro: die übliche Aufwandsentschädigung von 29.400 Euro plus 30.000 Euro Verdienstausfall. Die Kommunalaufsicht äußert erneut Bedenken gegen den Haushaltsposten.

Dass Stadtbürgermeister Roland Ruegenberg 59.400 Euro als Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall für sich geltend macht, lässt die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Kreuznach nicht zu. „Wir erheben Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen diese Veranschlagung, soweit diese den in der Hauptsatzung der Stadt vom 26. November 2024 genannten Betrag übersteigt“, heißt es im Haushaltsgenehmigungsschreiben, das dieser Zeitung vorliegt.

Ruegenberg hatte zusätzlich zu den 29.400 Euro Aufwandsentschädigung, die ihm als ehrenamtliches Stadtoberhaupt der 6500 Bad Sobernheimer zusteht, weitere 30.000 Euro als Verdienstausfall geltend gemacht – wie mehrfach berichtet. Im Rat war insbesondere von den Sozialdemokraten Kritik daran laut geworden, die deshalb auch den Haushalt insgesamt abgelehnt hatten. Aber auch die Bevölkerung hatte irritiert auf Ruegenbergs Forderung reagiert.

Freistellung: Gesetzgeber macht Vorgaben

Schon im März hatte die Kommunalaufsicht daraufhin ihr Veto eingelegt und auch der Steuerzahlerbund hatte die Höhe der Forderung kritisiert. Nach den Regelungen des Landes ist es zwar grundsätzlich möglich, dass ehrenamtliche Bürgermeister Verdienstausfall geltend machen können. Das Geld fließt dann an den Arbeitgeber für die Zeit, in der er den Ehrenamtler freistellen musste. Allerdings gilt das grundsätzlich nur für Termine und Tätigkeiten, die zwingend tagsüber und während der normalen Arbeitszeit des Hauptjobs erledigt werden müssen und nicht in die Freizeit am Abend oder Wochenende verschoben werden können. Dies müsse jeweils nachvollziehbar dokumentiert werden.

Hinzu kam in Ruegenbergs Fall, dass er im Wahlkampf angekündigt hatte, in seinem Unternehmen ohnehin kürzer treten zu wollen und genügend Zeit für das Ehrenamt zu haben. In den Haushaltsberatungen hatte er nun aber angegeben, dass er nun als Vollzeit-Angestellter in seinem Unternehmen beschäftigt sei und seine Arbeitszeit dort wegen des Ehrenamts nur noch zur Hälfte erfüllen könne.

„Die Veranschlagung von 59.400 Euro verstößt gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit.“
Kommunalaufsicht Kreis Bad Kreuznach

„Die Veranschlagung von 59.400 Euro verstößt gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit“, erläutert die Kommunalaufsicht nun ausführlicher ihre Entscheidung aus dem März. Nach diesem Grundsatz seien die Haushaltspositionen möglichst in zutreffender Höhe zu veranschlagen und sie sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.

Sollte der Stadtrat die Hauptsatzung ändern und Ruegenberg einen höheren Betrag als die 29.400 Euro zugestehen – dies ist entweder als erhöhte Aufwandsentschädigung oder als pauschalen oder in Einzelstunden nachgewiesenen Verdienstausfall möglich – will die Kommunalaufsicht die höhere Veranschlagung erneut prüfen. Dafür müssten die Niederschrift, der Ratsbeschluss und die geänderte Satzung vorgelegt werden. Bis dahin bleibt es bei der üblichen Aufwandsentschädigung – wie bei Ruegenbergs Vorgänger Michael Greiner (SPD).

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