Dass Stadtbürgermeister Roland Ruegenberg 59.400 Euro als Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall für sich geltend macht, lässt die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Kreuznach nicht zu. „Wir erheben Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen diese Veranschlagung, soweit diese den in der Hauptsatzung der Stadt vom 26. November 2024 genannten Betrag übersteigt“, heißt es im Haushaltsgenehmigungsschreiben, das dieser Zeitung vorliegt.
Ruegenberg hatte zusätzlich zu den 29.400 Euro Aufwandsentschädigung, die ihm als ehrenamtliches Stadtoberhaupt der 6500 Bad Sobernheimer zusteht, weitere 30.000 Euro als Verdienstausfall geltend gemacht – wie mehrfach berichtet. Im Rat war insbesondere von den Sozialdemokraten Kritik daran laut geworden, die deshalb auch den Haushalt insgesamt abgelehnt hatten. Aber auch die Bevölkerung hatte irritiert auf Ruegenbergs Forderung reagiert.
Freistellung: Gesetzgeber macht Vorgaben
Schon im März hatte die Kommunalaufsicht daraufhin ihr Veto eingelegt und auch der Steuerzahlerbund hatte die Höhe der Forderung kritisiert. Nach den Regelungen des Landes ist es zwar grundsätzlich möglich, dass ehrenamtliche Bürgermeister Verdienstausfall geltend machen können. Das Geld fließt dann an den Arbeitgeber für die Zeit, in der er den Ehrenamtler freistellen musste. Allerdings gilt das grundsätzlich nur für Termine und Tätigkeiten, die zwingend tagsüber und während der normalen Arbeitszeit des Hauptjobs erledigt werden müssen und nicht in die Freizeit am Abend oder Wochenende verschoben werden können. Dies müsse jeweils nachvollziehbar dokumentiert werden.

Streit um Ruegenbergs Geldforderung eskaliert
Der Bad Sobernheimer Stadtrat hat den Haushalt beschlossen - gegen die Stimmen der SPD. Vorausgegangen war eine denkwürdige Sitzung mit offenem Streit über den von Stadtchef Roland Ruegenberg geforderten Verdienstausfall.
Hinzu kam in Ruegenbergs Fall, dass er im Wahlkampf angekündigt hatte, in seinem Unternehmen ohnehin kürzer treten zu wollen und genügend Zeit für das Ehrenamt zu haben. In den Haushaltsberatungen hatte er nun aber angegeben, dass er nun als Vollzeit-Angestellter in seinem Unternehmen beschäftigt sei und seine Arbeitszeit dort wegen des Ehrenamts nur noch zur Hälfte erfüllen könne.
„Die Veranschlagung von 59.400 Euro verstößt gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit.“
Kommunalaufsicht Kreis Bad Kreuznach
„Die Veranschlagung von 59.400 Euro verstößt gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit“, erläutert die Kommunalaufsicht nun ausführlicher ihre Entscheidung aus dem März. Nach diesem Grundsatz seien die Haushaltspositionen möglichst in zutreffender Höhe zu veranschlagen und sie sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.

Steuerzahlerbund: „Forderung völlig überzogen“
Der Steuerzahlerbund spart nicht mit deutlichen Worten in Richtung des Bad Sobernheimer Stadtbürgermeisters Ruegenberg wegen dessen Geldforderung. Dieses „summierte Salär ist keinem klar denkenden Bürger als Ehrenamt zu verkaufen“, so René Quante.
Sollte der Stadtrat die Hauptsatzung ändern und Ruegenberg einen höheren Betrag als die 29.400 Euro zugestehen – dies ist entweder als erhöhte Aufwandsentschädigung oder als pauschalen oder in Einzelstunden nachgewiesenen Verdienstausfall möglich – will die Kommunalaufsicht die höhere Veranschlagung erneut prüfen. Dafür müssten die Niederschrift, der Ratsbeschluss und die geänderte Satzung vorgelegt werden. Bis dahin bleibt es bei der üblichen Aufwandsentschädigung – wie bei Ruegenbergs Vorgänger Michael Greiner (SPD).

Kommunalaufsicht pocht auf spürbar höhere Hebesätze
Die Kommunalaufsicht will, dass der Bad Sobernheimer Haushalt nachgebessert wird. Noch ist das Defizit zu hoch. Richten soll es die Erhöhung der Grundsteuer, über die der Rat bis Ende Juni beschließen will.