Gemeinderat gibt nach
Auen verzichtet auf Prädikat als Erholungsort
Das sehr gepflegte Freizeitgelände vor den Toren Auens mit gepflegter Kneipp-Anlage, einer Grillhütte, etlichen Sitzgelegenheiten und Nistkästen für die Vögel an vielen Bäumen.
Reinhard Koch

Als anerkannte Erholungsgemeinde gilt es, einige Voraussetzungen zu erfüllen. Dies ist in der kleinen Gemeinde Auen jedoch nicht mehr gegeben.

Die kleine Gemeinde am Getzbach besitzt seit einigen Jahrzehnten das Prädikat einer anerkannten Erholungsgemeinde. Nun aber erfüllt sie wohl nicht mehr die aktuellen Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Kurortegesetz (KOG), die bereits vor einiger Zeit geändert wurden.

So wird beispielsweise eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von zweieinhalb Tagen vorausgesetzt – so ist es in der Beschlussvorlage der Verbandsgemeindeverwaltung zur jüngsten Ratssitzung beschrieben. Zudem gibt es seit 2021 für Kleinbetriebe im Beherbergungstourismus bei zehn und weniger Betten keine Meldepflicht mehr. Und bei einem weiteren Kriterium spielt auch das Verhältnis zwischen der Einwohnerzahl und der Beherbergungskapazität eine entscheidende Rolle. Drei Betten pro 100 Einwohner sollten nachgewiesen werden.

Aberkennungsverfahren wäre mit Kosten verbunden

Bereits in seiner Sitzung Ende Mai des vergangenen Jahres hatte sich der Gemeinderat mit der Aufforderung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier beschäftigt, auf das Prädikat zu verzichten. Andernfalls werde von Amts wegen ein förmliches Aberkennungsverfahren eingeleitet, das für die Gemeinde dann aber auch mit Kosten verbunden sei. Ortsbürgermeister Torsten Baus sprach sich damals bereits für eine Verzichtserklärung aus, „denn wir erfüllen die Kriterien nicht mehr“. Der Rat stimmte jedoch, bis auf Baus und mit einer Enthaltung, gegen die Abgabe einer Verzichtserklärung und suchte somit die Auseinandersetzung mit der ADD.

Auf das Prädikat „Erholungsort“ muss die Gemeinde aus gesetzlichen Gründen künftig verzichten. Sie ist aber dennoch eine Reise wert, allein schon wegen ihrer landschaftlich schönen Lage und der Gastronomie.
Reinhard Koch

In der Zwischenzeit wurde Torsten Baus anhand der Übernachtungszahlen in den Jahren 2023 und 2024 vom Statistischen Landesamt in seiner Auffassung bestätigt. Und die ADD setzte der Gemeinde nun eine Frist bis spätestens Mitte Mai, auf das Prädikat „anerkannter Erholungsort“ zu verzichten und sich entsprechend zu erklären. Ansonsten werde das Aberkennungsverfahren eingeleitet. Bei einer Gegenstimme beschloss der Rat nun denn auch, auf die Anerkennung zu verzichten. Torsten Baus wurde ermächtigt, dies der zuständigen Aufsichtsbehörde in Trier zu übermitteln.

Glasfaserausbau soll im Juli erfolgen

Positives hatte Torsten Baus über den Glasfaserausbau in der Gemeinde zu berichten. Im Herbst des vergangenen Jahres sollte mit den Arbeiten eigentlich bereits begonnen werden. Dieser Zeitpunkt konnte nicht gehalten werden. Jetzt soll der Baubeginn im Juli sein, wie das planende Ingenieurbüro informierte. Ende Februar 2024 waren die Verträge zwischen dem Anbieter EON und den interessierten privaten Hauseigentümern, und das waren stattliche 90 Prozent, unterschrieben worden, erinnerte Baus.

Zwei Auener Bürger, die namentlich nicht genannt werden möchten, brachten die Internetseite der Gemeinde auf Vordermann. Und sie werden sich auch künftig um die Pflege kümmern. Torsten Baus dankte ihnen für ihr hohes Engagement.

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