Photovoltaik: VG Rüdesheim beschließt Kriterien für Freiflächenanlagen
Auch kleinen Gemeinden Erträge ermöglichen: Einnahmen aus Photovoltaik soll allen dienen
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Für PV-Anlagen auf Freiflächen hat der Rüdesheimer VG-Rat einen Kriterienkatalog beschlossen. Derzeit gibt es zwei Anlagen auf Waldböckelheimer Gemarkung, Schloßböckelheim und Sommerloch haben Projekte ins Auge gefasst. Foto: Christine Jäckel
Christine Jäckel

Waldböckelheim. Erneuerbare Energie bietet Kommunen Möglichkeiten der Wertschöpfung. Deshalb war der Verbandsgemeinderat Rüdesheim dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hatte neben der Erstellung einer Windstudie auch eine Photovoltaikstudie beauftragt.

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Im März beschäftigten sich die Ratsmitglieder erstmals mit dem Ergebnis der Untersuchung des Fachbüros. Bei der Sitzung im Bürgerhaus, das die Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt hatte, weil der Rüdesheimer Sitzungssaal durch die Kommunalwahlunterlagen blockiert ist, wurde nach erneuter kurzer Beratung der Kriterien die Studie jetzt beschlossen.

Mindestgröße fünf Hektar

Zum Kriterienkatalog gehört die Festsetzung der Mindestgröße für PV-Freiflächenanlagen auf fünf Hektar zusammenhängende Fläche. Damit will man eine Zerstückelung verhindern und laut Bürgermeister Markus Lüttger (CDU) auch der Wirtschaftlichkeit der Anlagen Rechnung tragen. Beim Bodenwert orientiert man sich an der Ertragsmesszahl. Demnach können auf landwirtschaftlichen Böden mit geringem Ertrag ab einer Ertragsmesszahl, die kleiner oder gleich 49,75 ist, PV-Standorte entstehen.

Zur Diskussion stand auch die Frage, ob Landschaftsschutzgebiete ein Ausschlusskriterium für PV-Anlagen sein sollen. „Das würde viele kleine Gemeinden betreffen, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Denen sollten wir die Einnahmen aus Photovoltaik ermöglichen“, schlug dagegen Lüttger vor. Bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschloss der Rat mehrheitlich, dass eine Ausweisung von Flächen für PV auch im Landschaftsschutzgebiet möglich sein soll. Weiterhin will man sich zunächst auf 2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche beschränken, das entspricht 162 Hektar.

VG wird auf Antrag aktiv

„Wenn das Potenzial ausgeschöpft ist und weitere Ausweisungen gewünscht werden, kann sich der Rat jederzeit zusammensetzen, neu beraten und gegebenenfalls die Fläche erweitern“, erläuterte Lüttger. Grundsätzlich erfolgt keine pauschale Übernahme von Flächen für PV in den Flächennutzungsplan. Demnach ist die Vorgehensweise folgende: Die VG nimmt konkrete Anträge entgegen und prüft sie mit den Kriterien ab. Dann werden mit der Ortsgemeinde und den Investoren die Modalitäten ausgehandelt, und danach kommt das Vorhaben in den Rat zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans.

Zum Stand des geplanten Windparks Rüdesheim teilte Erster Beigeordneter Heinz-Martin Schwerbel mit, dass die erste Runde des Interessenbekundungsverfahrens abgeschlossen sei und alle sieben Interessenten zugelassen würden. Die Vergabe der Projektentwicklung sei für Ende August vorgesehen. Aktuell laufe noch die Erstellung des Artenschutzgutachtens.

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