Politischer Zankapfelist auch juristischein schwieriger Fall
Auch juristisch ein schwieriger Fall: Zukunft des Bosenheimer Bades völlig offen
Das Ergebnis des Abwägungsverfahrens zum Bosenheimer Bad liegt jetzt vor. Viel schlauer, was die Zukunft des Bades angeht, ist man dadurch aber nicht. Die Chancen, dass das Bad erhalten werden muss, stehen nach Einschätzung der Stadtjuristin Marion Kruger 50/50. Foto: Marian Ristow (Archiv)
Marian Ristow

Seit Jahrzehnten ist das Bosenheimer Freibad ein kommunalpolitischer Zankapfel. Muss die Stadt die Einrichtung erhalten? Auch nach dem Abwägungsverfahren ist diese Frage völlig offen. Das Bad ist auch in juristischer Sicht ein Präzedenzfall.

Klar ist nur eins: Die Zukunft des Bosenheimer Bades ist weiter unklar. Nach dem Schließungsbeschluss des Stadtrats und dessen Aufhebung nach einer Klage des Ortsbeirates beschloss der Stadtrat am 15. Dezember 2022 ein Abwägungsverfahren. Dessen Ergebnis stellte die neue Leiterin des Stadtrechtsamts, Marion Kruger, jetzt im Stadtrat vor: „Wäre ein Beschluss über die Schließung des Bades möglich? Das war die Kernfrage.“

In ihren Ausführungen hält die Juristin fest, dass Eingemeindungen auf freiwilligen Zusammenschlüssen beruhen. Diese seien grundsätzlich bindend. Ein derartiger Fall liege aber bei der Eingemeindung Bosenheims nicht vor.

Nach 55 Jahren noch bindend?

Diese Eingemeindung 1969 wurde per Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz erzwungen. In dem „Auseinandersetzungsvertrag“ werde dies als Tatsache vorausgesetzt. Der Vertrag lasse sich am ehesten mit einer Art Abwicklungsvertrag vergleichen. Die Kernfrage sei, ob dieser nach 55 Jahren noch eine Bindungswirkung entfalte oder sich zwischenzeitlich erledigt hat. Eine Rechtsprechung dazu gibt es nicht.

Festzuhalten ist, dass zum Schwimmbad „wörtlich geregelt ist, dass das Bad zu betreiben ist“. Juristisch bedeutet dies eine Muss-Regelung. Dennoch sei fraglich, „ob ein Gericht die Stadt tatsächlich verpflichten wird, das Bad auf Gedeih und Verderb auf ewig zu betreiben“, so Kruger. Ergebnis: Es gibt darauf juristisch keine eindeutige Antwort. Auch die beiden Stadtjuristinnen haben dazu zwei Meinungen. „Wir können nur die 50/50 annehmen. Es deutet vieles darauf hin, dass diese Chance auch vor Gericht 50/50 sein würde. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist vollständig offen“, erklärte Kruger.

Appell: Die Gräben zuschütten

Gegen Ende ihres Vortrags fügte sie aber noch ein paar persönliche Worte an, weil sie neu sei und „unbelastet“: „Für mich stellt es sich das so dar, dass die Gräben hier sehr tief sind, wenn es um dieses Schwimmbad geht.“ Sie möchte dafür werben, dass auf beiden Seiten vielleicht etwas Verständnis aufgebracht werden könne. Es sei für beide Seiten wichtig, einmal einen Perspektivwechsel einzunehmen. Um möglicherweise in Zukunft die Gräben ein bisschen zuschütten zu können.

„Es ist ein ganz schwieriges Thema“, meinte Werner Lorenz (FDP), der nach dem Vortrag als erster das Wort ergriff. Und es war ausgerechnet der Bosenheimer Winzer, der seit Jahren für den Erhalt des Bades kämpft, der appellierte: „Wir müssen einen Weg finden, damit dieser Graben wenigstens zum Teil zugeschüttet wird und wir müssen einen Weg finden, wie wir im Ortsbezirk Planig-Bosenheim ein Bad erhalten“, appellierte er an diejenigen, „die sagen: Das Bad muss weg.“ Man müsse sich auch fragen, wie blamiert wäre die Stadt Bad Kreuznach, wenn sie einen Prozess gegen den Stadtteil Bosenheim verlieren würde.

Prozess wäre ein “Armutszeugnis"

Es sei zwar eine emotionale Sache, meinte Hermann Holste (Grüne), doch man müsse es allein vom rechtlichen Standpunkt aus betrachten. Er sei der Meinung, „dass uns nichts anderes übrig bleibt, als die Sache juristisch klar zu klären“. Gerichtlich wird das Ganze aber nur geklärt, wenn es einen Beschluss welcher Art auch immer es dazu gebe, ergänzte Kruger, etwa: „Wenn der Stadtrat entscheiden würde, das Bad zu schließen, würde der Ortsbeirat klagen. Dann hätten wir mal ein Gerichtsurteil.“ Die politische Entscheidung würde aber vorher getroffen, erklärte Oberbürgermeister Emanuel Letz. „Wenn wir das Bad schließen“, prophezeite er, werde es eine Klage geben. Und das werde dann langwierig.

„Also 50/50 steht's“, hielt Wilhelm Zimmerlin (Büfep) fest. „Das bedeutet aber auch, dass die jetzige faktische Schließung zu 50 Prozent nicht in Ordnung ist. Man kann mit genauso viel Recht fordern, dass das Bad instand gesetzt wie dass es geschlossen wird.“ Eine politisch sinnvolle Lösung könne nur ein Erhalt dieses Bürgerbades sein. Er findet: „Es wäre ein Armutszeugnis, wenn Ortsbezirke und Stadt gegeneinander prozessieren und nicht fähig sind, dieses Problem politisch zu lösen.“

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