Bad Kreuznach/Langenlonsheim
Arbeitsplatzverlust bei Delphi droht

 Bad Kreuznach/Langenlonsheim. Der Betriebsrat des Autozulieferers Delphi Langenlonsheim ist mit seiner Klage gegen eine Arbeitsplatzverlagerung nach Mexiko vor der 6. Kammer des Mainzer Arbeitsgerichts in Bad Kreuznach gescheitert. Der Betriebsrat habe keinen Anspruch auf Mitwirkung der unternehmerischen Entscheidung, urteilte Richter Wilhelm Reimann.

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 Bad Kreuznach/Langenlonsheim. Der Betriebsrat des Autozulieferers Delphi Langenlonsheim ist mit seiner Klage gegen eine Arbeitsplatzverlagerung nach Mexiko vor der 6. Kammer des Mainzer Arbeitsgerichts in Bad Kreuznach gescheitert. Der Betriebsrat habe keinen Anspruch auf Mitwirkung der unternehmerischen Entscheidung, urteilte Richter Wilhelm Reimann.

Schlechte Nachrichten für 260 Mitarbeiter des Langenlonsheimer Automobilzulieferers Delphi: Das Bad Kreuznacher Arbeitsgericht lehnte gestern den Antrag des Betriebsrats um Vorsitzenden Reinhold Schug ab, gegen die geplante Verlagerung einer Schalterproduktionslinie nach Mexiko vorzugehen zu dürfen. Der Betriebsrat berief sich auf eine Bürgschaft von Bund und Ländern in Höhe von über 100 Millionen Euro, mit denen in der Wirtschaftskrise deutsche Arbeitsplätze des US-Konzerns gesichert werden sollten. Arbeitsrichter Reimann sagte:  Der Wegfall von Arbeitsplätzen sei sehr bedauerlich, aber die sogenannte Abschottungsvereinbarung lasse ein Mitwirken des Betriebsrats rechtlich nicht zu. Dieser könne erst bei Themen wie Sozialplan und Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitwirken. Nur die  Bürgen und de rKreditgeber (Sparkasse Wuppertal mit 125 Millionen Euro) seien im derzeitigen Stand der Dinge dazu berechtigt, in die unternehmerischen Entscheidungen des Konzerns einzugreifen. Betriebsratsvorsitzender Schug und Rechtsanwalt Michael Mühlen kündigten gegen das Urteil eine Beschwerde vor dem Mainzer Landesarbeitsgericht an. Delphi-Betriebsleiter Rainer Bos sieht das Kreuznacher Urteil als „Meilenstein“, wollte sich auf den Termin der Produktionsverlagerung aber nicht  festlegen. Ursprünglich war der 31. Dezember 2010 dafür vorgesehen.

Der Betriebsrat geht davon aus, dass wegen der durchschnittlichen Kündigungszeit von sieben Monaten bei den überwiegend seit Jahrzehnten beschäftigen Delphi-Fachleuten keine rasche Verlagerung stattfindet. Unter den betroffenen Mitarbeitern sind 90 Leiharbeiter, 55 Ingenieure und 37 Auszubildende. Von derzeit 450 Mitarbeitern verblieben dann weniger als 200. Vor der Krise 2008 waren in Langenlonsheim noch 950 Menschen beschäftigt.

Betriebsrat und IG Metall hoffen, dass das Landesarbeitsgericht die Klage zulässt und innerhalb des nächsten halben Jahres entscheidet.

 IG-Metall-Bevollmächtigter Edgar Brakhuis hält die Bad Kreuznacher Gerichtsentscheidung für nicht nachvollziehbar. Schließlich habe der Betriebsrat die Pflicht, für den Erhalt der Arbeitgsplätze einzutreten. Der Kredit für Delphi und die Bürgschaft seien ja gerade für  die Arbeitsplatzsicherung gegeben worden. Der Betriebsrat hatte sich vor allem erhofft, dass das Arbeitsgericht die wirtschaftliche Notwendigkeit der Produktionsverlagerung prüfe. Die besagten Sitzverstellschalter würden nämlich nur noch maximal fünf Jahre in der derzeitigen Form produziert, so dass von einer Wirtschaftlichkeit der Verlagerung keine Rede sein könne. In Mexiko gebe es noch keine Produktionsstraße dafür.  Unter den Langenlonsheimer Delphi-Mitarbeitern sind auch etliche Entwicklungsingenieure. Deren Arbeit soll überwiegend vom Delphi-Werk in Krakau (Polen) übernommen werden.  Armin Seibert

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