Mainz/Bad Kreuznach. Am 20. April dieses Jahres erhielt Gewerkschaftssekretärin Rita Schmitt, die seit 29 Jahren beim Deutschen Gewerkschaftsbund beschäftigt ist, die fristlose Kündigung. Der Vorwurf im Kern: sie soll sich illoyal gegenüber einer Vorgesetzten verhalten haben.
Aktualisiert am 14. Dezember 2021 17:29 Uhr
{element}
Gegen ihren Hinauswurf hatte Rita Schmitt Klage eingereicht. Die vom DGB angeführte Begründung für die außerordentliche Kündigung wurde jetzt durch das Urteil des Arbeitsgerichtes Mainz als nicht stichhaltig erachtet. „Das Arbeitsverhältnis wurde durch die außerordentliche Kündigung nicht aufgelöst“, sagte Richterin Claudia Middeldorf bei der Urteilsverkündung.