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Anwalt ist überzeugt: Gute Aussichten für Schummeldiesel-Besitzer – Landgericht Kreuznach verurteilt VW wegen Betrugs [Update]

In einem vom Landgericht Bad Kreuznach jüngst gefällten Urteil kann sich der Kläger und (Noch)-Besitzer eines „Schummeldiesels“ freuen. Er kann sein Fahrzeug an den VW-Konzern zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet, urteilte der Richter. VW hat bislang keine Berufung eingelegt. „Aber damit ist zu rechnen“, sagt eine Sprecherin des Landgerichts.

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Wie die Kanzlei des Kölner Anwalts des Klägers mitteilt, hat sich deren Mandant zwar eine Nutzungsentschädigung auf den Kaufpreis anrechnen zu lassen. Jedoch liege der dadurch erzielte Betrag in der Regel über dem, den der Gebrauchtwagenmarkt derzeit für Dieselfahrzeuge hergibt.

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