Außerdem trat er die Wohnungstür eines Bekannten ein und urinierte in dessen Flur, raubte aus dem Wagen eines anderen Bekannten 30 Euro und versuchte in einem Geschäft Schuhe und die Handtasche einer Angestellten zu stehlen.
Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte den jungen Mann jetzt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, ordnete aber die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an.
Anklage in über 80 Fällen: Junger Mann wird eingewiesen
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