Am 16. August letzten Jahres wurde die Polizei zu einem Nachbarschaftsstreit in der VG Bad Kreuznach gerufen. Die Anruferin teilte mit, dass eine Schusswaffe im Spiel ist. Wegen dieses Vorfalls muss sich ein 76-jähriger Rentner seit dem 17. Februar vor dem Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten.
Störrisches Verhalten bei der Festnahme
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er am 16. August, nachdem es zum wiederholten Mal zu einem Streit zwischen ihm und seinem Nachbarn gekommen war, einen Revolver aus seinem Haus geholt und damit zwei Mal auf seinen Nachbarn geschossen hat. Da die Waffe nicht auslöste, so die Anklage, schlug er sie dem Nachbarn mehrmals auf den Kopf, bis es dem Kontrahenten gelang, den 76-Jährigen zu entwaffnen. Als die Polizei eintraf, hatte sich der Angeklagte bereits wieder auf sein Grundstück zurückgezogen. Auffällig war nach übereinstimmender Aussage mehrerer an dem Einsatz beteiligten Polizisten, dass der Rentner nur sehr widerwillig ihren Anweisungen Folge leistete.
„Wir mussten ihn mehrmals auffordern, sich umzudrehen und die Hände auf den Zaun zu legen“, berichtete ein Beamter. Da nach der telefonischen Meldung der Angreifer bewaffnet war, näherten sie sich dem 76-Jährigen mit mehreren Polizeibeamten, die ihre Dienstwaffen gezogen hatten. Trotzdem verhielt sich der Angeklagte sehr störrisch. Einem Beamten gegenüber behauptete der 76-Jährige, er habe seinen Nachbarn mit der Waffe nur geschlagen, aber nicht auf ihn geschossen. Außerdem habe der Angeklagte gesagt: „Ich hätte den auch töten können. Er hat das verdient.“ Ein weiterer Polizist sagte, der 76-Jährige habe mehrfach wiederholt, dass er schießen wollte, und, dass er kein Problem habe, jemanden zu erschießen.
Erinnerungslücke nicht glaubhaft
Die Beamten konnten bei dem Rentner weder physische noch psychische Auffälligkeiten feststellen. Dem Angriff mit dem Revolver war ein Streit vorausgegangen, der sich daran entzündet hatte, dass der 76-Jährige am Tattag zum wiederholten Mal das Bellen des Nachbarhundes nachgeäfft hatte. Daraufhin kam es zuerst zu einem verbalen Streit am Zaun, der sich zu einer Prügelei zwischen dem Rentner und seinem 60-jährigen Nachbarn entwickelte. Dabei ging der Ältere zu Boden. In der Verhandlung hat der Angeklagte eingeräumt, dass er danach den Revolver aus einem Schuppen holte und auf das Nachbargrundstück zurückkehrte.
Bisher will er sich aber nicht erinnern können, dass er zweimal mit dem Revolver auf den Nachbarn gezielt und abgedrückt hat. Die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz brachte ihm mit Blick auf die Beweislage nahe, dass ein umfassendes Geständnis Strafmilderung bringt. Nach Aussage des Nachbarn hat der 76-Jährige zweimal abgedrückt, zum Glück löste sich aber kein Schuss. Weitere Indizien: Die Ehefrau des Nachbarn sah, wie der 76-Jährige mit der Waffe in der ausgestreckten Hand auf ihr Grundstück zurückkam und eine Überprüfung der Revolvertrommel vor Ort durch die Polizisten ergab, dass sich an Patronen entsprechende Eindrücke fanden.