Seit November 2024 ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Wie hoch ist die Nachfrage dazu in Bad Kreuznach? Peter Steffen. dpa
Seitdem das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft ist, haben bereits 56 Menschen beim Kreuznacher Standesamt einen Antrag auf eine Änderung im Personenstandsregister gestellt. Auch Vornamensänderungen gehen damit meist einher.
Lesezeit 2 Minuten
Aus Hannah wird Hans, aus Michael Michaela: Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist seit November 2024 in Kraft. Es ermöglicht Menschen, die sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren, eine einfache Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens.