Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat der Stadt Meisenheim recht gegeben, den Mietvertrag mit der AfD für eine geplante Wahlkampfveranstaltung im Gemeindehaus zu kündigen. Volker Hartmann/dpa. picture alliance/dpa
Eigentlich sollte am Freitag, 27. Februar, im Großen Saal eine Wahlkampfveranstaltung der Partei über die Bühne gehen. Doch die Stadt hat den Mietvertrag gekündigt. Dagegen wollte die AfD vorgehen. Wie die Richter das Urteil begründen.
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Die Stadt Meisenheim durfte dem AfD-Kreisverband Bad Kreuznach verweigern, das Gemeindehaus für eine Wahlkampfveranstaltung zu nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz beschlossen, wie aus seiner Pressemitteilung hervorgeht. Die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestufte Partei hatte mit der Stadt einen Mietvertrag für eine Veranstaltung am Freitag, 27.