An Sonn- und Feiertagen gilt "Anwohner frei"
Ab 1. April: Fahrverbot in der Meisenheimer Altstadt
Ab 1. April darf die Altstadt an Sonn- und Feiertagen nur von Anwohnern befahren werden. Foto: Roswitha Kexel
Roswitha Kexel

Ab 1. April – das ist kein Aprilscherz – darf die Meisenheimer Altstadt an Sonn- und Feiertagen nur von Anwohnern befahren werden. Das teilte Stadtbürgermeister Gerhard Heil mit.

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Seit fast 30 Jahren gilt alle Jahre wieder das Fahrverbot im Altstadtbereich ab Ostern bis zum 31. Oktober. Dann sind von samstags, 17 Uhr, bis montags, 5 Uhr, die Stadteinfahrten durch die Amtsgasse ab Schlosskirche und durch die Saarstraße ab Einfahrt Parkplatz Bleiche/Stadtgraben für den motorisierten Verkehr gesperrt.

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