Ab 1. April darf die Altstadt an Sonn- und Feiertagen nur von Anwohnern befahren werden. Foto: Roswitha Kexel Roswitha Kexel
Ab 1. April – das ist kein Aprilscherz – darf die Meisenheimer Altstadt an Sonn- und Feiertagen nur von Anwohnern befahren werden. Das teilte Stadtbürgermeister Gerhard Heil mit.
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Seit fast 30 Jahren gilt alle Jahre wieder das Fahrverbot im Altstadtbereich ab Ostern bis zum 31. Oktober. Dann sind von samstags, 17 Uhr, bis montags, 5 Uhr, die Stadteinfahrten durch die Amtsgasse ab Schlosskirche und durch die Saarstraße ab Einfahrt Parkplatz Bleiche/Stadtgraben für den motorisierten Verkehr gesperrt.