Vor dem Landgericht Bad Kreuznach hat am Montag das Verfahren wegen versuchten Totschlags gegen einen 76-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach begonnen. Die Anklage wirft dem Mann vor, dass er am 16. August letzten Jahres bei einem Streit mit seinem Nachbarn versucht haben soll, diesen zu töten.
Nachbarschaftsstreit eskalierte
Zum Prozessauftakt vor der Schwurkammer waren zahlreiche Zuschauer erschienen, der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz führte zu Beginn aus, dass für den ersten Verhandlungstag ausschließlich die Verlesung der Anklage vorgesehen ist. Denn der vom Gericht beauftragte Sachverständige kann erst ab dem Fortsetzungstermin am Freitag, 21. Februar, am Prozess teilnehmen. Wie Staatsanwältin Katharina Daudistel vortrug, wird dem 76-Jährigen derzeit keine Mordabsicht vorgeworfen. Zwischen dem Angeklagten und seinem Nachbarn schwelte seit einiger Zeit ein Streit.
Am 16. August letzten Jahres eskalierte eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern im Garten, sie schlugen aufeinander ein. Der 76-Jährige soll daraufhin aus Wut beschlossen haben, seinen Nachbarn zu töten. Er soll deshalb einen Revolver aus seinem Haus geholt haben, der geladen war. Mit der Waffe soll er in den Garten zurückgekehrt sein und sich vor seinem Nachbarn aufgestellt haben. Dann soll er zwei Mal mit dem Revolver auf den Kopf des Nachbarn gezielt und abgedrückt haben.
Mit Revolver auf den Kopf geschlagen
Da sich kein Schuss löste, soll er die Schusswaffe genommen und mit ihr fünf- bis sechsmal auf den Kopf seines Kontrahenten eingeschlagen haben. Der Nachbar soll dadurch Quetschrisswunden und Blutergüsse erlitten haben, die ambulant versorgt werden konnten. Für den Revolver hatte der 76-Jährige keine Waffenbesitzkarte. Wie Verteidiger Axel Balzer auf Nachfrage der Richterin erklärte, ist noch nicht abgesprochen, ob sich der Angeklagte zu der Tat äußern wird.