Der Mann hat die beiden jungen Frauen mehrfach unangebracht berührt. Weil die Taten allerdings schon Jahre her sind, muss er nach der Berufungsverhandlung nicht hinter Gitter.
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Der 65-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen, der wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Enkeltöchtern verurteilt wurde, kann aufatmen: Er muss nach der Berufungsverhandlung nicht mehr ins Gefängnis. Das Landgericht Bad Kreuznach änderte die vom Amtsgericht Bad Kreuznach im Februar 2021 verhängte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren auf zwei Jahre ab und setzte das Strafmaß zur Bewährung aus.