Landgericht 60-Jähriger Kreuznacher angeklagt
60-Jähriger Kreuznacher angeklagt: Nachbar soll sich an Zehnjähriger vergangen haben
Missbrauch vor Gericht

Missbrauch vor Gericht (Symbolfoto)

dpa

Bad Kreuznach. In acht Fällen soll ein 60 Jahre alter Mann aus Bad Kreuznach ein zehnjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. So lautet die Anklage in einem Verfahren, das am Donnerstag vor der Jugendschutzkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach begann. Der 60-Jährige, der nach zwei missglückten Versuchen als Cafébetreiber verschuldet ist, bestreitet die Vorwürfe.

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„Wenn es etwas zu gestehen gibt, sollten Sie das jetzt tun, um dem Kind die Aussage zu ersparen“, appellierte Richter Christoph Kapischke zum Auftakt an den Angeklagten. Dabei wies er ihn daraufhin, dass das im Vorfeld erstellte Gutachten die Glaubwürdigkeit des Mädchens bestätigt.

Die Familie des Kindes wohnte im August 2016 in einem Haus in Bad Kreuznach, das bis 2014 dem Angeklagten gehört hatte, der türkischer Abstammung ist. Für den neuen Hauseigentümer betätigte sich der Angeklagte als Hausmeister. Das soll er auch dafür ausgenutzt haben, in die Wohnung der Familie zu gelangen, während die Eltern nicht zu Hause waren. In einem Fall mit dem Vorwand ein Thermostat an einem Heizkörper auszutauschen, bei einer anderen Gelegenheit wollte er die Satellitenanlage einstellen. Den kleinen Bruder des damals zehnjährigen Mädchens schickte er bei diesen Besuchen in ein anderes Zimmer und streichelte dann das Kind, zunächst über der Kleidung, im Intimbereich. Die Übergriffe steigerten sich dergestalt, dass er dem Mädchen später auch unter das Hemd und in die Hose griff. Als das Kind seinem Vater nach mehreren Vorfällen davon berichtete, fiel er aus allen Wolken.

Der 60-Jährige hatte der gleichfalls türkischstämmigen Familie, die aus Bulgarien zugewandert ist, bei Behördengängen und bei der Anmeldung der Kinder in der Schule und in der Kita als Dolmetscher geholfen. Er soll sich gegenüber der Familie auch als Vermieter ausgegeben und die Miete in bar kassiert haben, ohne Beleg. „Er ging bei uns aus und ein und wir haben zusammen gegessen“, beschrieb der Vater des Mädchens das Verhältnis. Auch zwischen den Kindern und dem 60-Jährigen bestand ein vertrautes Verhältnis. Das Mädchen fühlte sich in der Schule anfänglich ausgegrenzt und suchte deshalb Trost bei dem älteren Mann. „Das stimmt, ich habe ihr gesagt, da musst du jetzt durch“, bestätigte der Angeklagte, dem es ähnlich ergangen war, als er 1970 als Kind nach Deutschland kam.

Einer Lehrerin fiel auf, dass das Mädchen panisch reagierte, als es einmal darum ging, dass sie der 60-Jährige von der Schule abholen sollte. Es gab einen Unterrichtsausfall und die Schulleitung informierte die Eltern, dass sie ihre Kinder abholen sollten. Bei dem Mädchen hatte die Schule die Telefonnummer des Angeklagten notiert, weil ihre Eltern damals kaum Deutsch sprachen. „Sie hat das mitbekommen und hat furchtbar geweint, eine ältere Schülerin hat übersetzt und dabei kam heraus, dass es um die Vorwürfe geht, die hier im Raum stehen.

Sie wollte auf gar keinen Fall von ihm abgeholt werden“, berichtete die Lehrerin. Die Schülerin charakterisierte sie als schüchternes, freundliches Kind, das sich immer sehr höflich benahm und nie auffällig war.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 20. Juni um 9 Uhr fortgesetzt.

Von unserer Reporterin Christine Jäckel

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