Gericht stellt ein vom Ordnungsamt Bad Kreuznach angestrengtes Verfahren ein
500 Euro Bußgeld für ein Spaghettieis: Kreuznacher Ordnungsamt zeigte vermeintlichen Corona-Verstoß an
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Bad Kreuznach. Im vergangenen Frühjahr waren Eisdielen wegen der Corona-Pandemie für Kunden geschlossen. Desgleichen Restaurants, Gaststätten, Kantinen, Mensen und Cafés, aber ihnen war Straßenverkauf und der Verkauf zur Mitnahme verzehrfertiger Speisen und Getränke erlaubt. Nun sollte ein Eisverkäufer in der Mannheimer Straße ein Bußgeld von 500 Euro zahlen, weil er am 8. April 2020 einer Kundin ein Spaghettieis für fünf Euro verkauft hatte.

Aktualisiert am 11. Juni 2021 11:14 Uhr
Das Ordnungsamt hatte beanstandet, dass nach der damals gültigen dritten Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 23. März in Kraft trat, der Straßenverkauf von Eis nicht erlaubt war. Ein Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes war Zeuge geworden, wie eine Frau, die vor dem Eissalon stand, mündlich ein Spaghettieis bestellte und es an der wie vorgeschrieben eingerichteten Ausgabestelle in Empfang nahm.

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