Verstoß gegen Corona-Verordnung: 33-Jähriger soll 50 Euro Strafe zahlen
50 Euro Bußgeld für Verstoß gegen Corona-Verordnung: Kreuznacher war mit Tochter auf dem Spielplatz
So wie hier in der Neustadt waren die Spielplätze im gesamten Stadtgebiet während des Lockdowns abgesperrt. Foto: Marian Ristow (Archiv)
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Aufgrund eines Verstoßes gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung musste sich ein 33-Jähriger vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach verantworten. Der Mann hatte sich Ende März – zu diesem Zeitpunkt war die dritte Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft – verbotenerweise zusammen mit seiner fünfjährigen Tochter und zwei anderen Personen auf dem abgesperrten Spielplatz im Salinental in der Nähe des Restaurants Indochina Palace aufgehalten.

Eine Streife des Kommunalen Vollzugsdienstes hatte den Mann dort kontrolliert. Die Ordnungswidrigkeit brachte ihm ein Bußgeld von 100 Euro ein. Das wollte der Familienvater nicht akzeptieren. Deswegen war es zum Verhandlungstermin gekommen. Grundsätzlich bestätigte der Bad Kreuznacher zwar, dass er sich dort aufgehalten habe, laut seiner Aussage sei nicht ersichtlich gewesen, dass das Areal gesperrt sei.

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