Gericht: 48-Jähriger brach in gemeinsames Haus ein
48-Jähriger brach in gemeinsames Haus ein und bestahl Tochter und Ehefrau – Amtsgericht Kreuznach erteilt Bewährungsstrafe
Justizia (Symbolfoto)
Britta Pedersen, picture allianc

Bad Kreuznach. Weil er in das Haus eingedrungen war, das er bis zur Trennung gemeinsam mit seiner Frau und den beiden Kindern bewohnt hatte, und Sachen von Ehefrau und Tochter mitnahm, verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 48-Jährigen aus dem Kreisgebiet zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Der 48-Jährige hat sich in dem Verfahren weder zu seinen persönlichen Verhältnissen noch zu den Vorwürfen geäußert. Er muss außerdem eine Geldauflage von 3000 Euro an das Kinderhospiz zahlen.

Eine Bekannte hatte die Ehefrau am 30. März vorigen Jahres angerufen und darüber informiert, dass etwas am Haus der Familie passiert, nachdem dort ein Lieferwagen und das Fahrzeug eines Schlüsseldienstes vorgefahren waren. Als die Frau später am Haus eintraf, passte ihr Schlüssel nicht mehr. Sie musste mit ihrer Tochter bei Angehörigen übernachten und am nächsten Tag ebenfalls einen Schlüsseldienst rufen, damit sie wieder ins Haus konnte.

Drinnen stellte sie fest, dass viele Regale und Schränke leer geräumt waren, in denen sie persönliche Sachen, Kleider und Geräte verwahrte. Sie stellte auch fest, dass ihre Zugangsdaten zu einem Internetaccount von einer weiteren Person benutzt wurden. Darüber hinaus fehlten auch Gegenstände der Tochter, etwa ihr Ausweis und der Impfpass. Mutter und Tochter zogen kurz nach dem Vorfall in eine andere Wohnung um.

Wie die Tochter aussagte, schickte sie ihrem Vater eine Liste mit den Sachen, die sie dringend benötigte. Der antwortete ihr, dass er eine Liste mit den Gegenständen erstellt habe und dass er die Sachen abstreiche, die er ihr zurückgebe. Als sie dringend ihre Ausweisdokumente benötigte und er nicht antwortete, wandte sie sich an die Polizei, die den Vater anrief, woraufhin er die Papiere zur Polizeidienststelle brachte. Bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten, der inzwischen wieder in das Haus eingezogen war, fanden die Beamten die vermissten Sachen in einem Schrank. Gegenüber der Polizei hatte der 48-Jährige bestritten, in dem Haus gewesen zu sein und die Sachen mitgenommen zu haben.

Oberstaatsanwalt Kai Fuhrmann kam zu dem Ergebnis, dass sich der 48-Jährige des Wohnungseinbruchsdiebstahls und des Ausspähens von Daten schuldig gemacht hat, und beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch. Das Schöffengericht sah dagegen die Schuld des 48-Jährigen durch die Zeugenaussagen bestätigt. „Wir haben keine Augenzeugen dafür, aber die Sachen sind bei Ihnen gefunden worden, und wer hätte sie sonst wegnehmen sollen?“, fasste Richterin Laura Hebling zusammen. Christine Jäckel

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