Gericht: 48-Jähriger brach in gemeinsames Haus ein : 48-Jähriger brach in gemeinsames Haus ein und bestahl Tochter und Ehefrau – Amtsgericht Kreuznach erteilt Bewährungsstrafe
Gericht: 48-Jähriger brach in gemeinsames Haus ein
48-Jähriger brach in gemeinsames Haus ein und bestahl Tochter und Ehefrau – Amtsgericht Kreuznach erteilt Bewährungsstrafe
Bad Kreuznach. Weil er in das Haus eingedrungen war, das er bis zur Trennung gemeinsam mit seiner Frau und den beiden Kindern bewohnt hatte, und Sachen von Ehefrau und Tochter mitnahm, verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 48-Jährigen aus dem Kreisgebiet zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Der 48-Jährige hat sich in dem Verfahren weder zu seinen persönlichen Verhältnissen noch zu den Vorwürfen geäußert. Er muss außerdem eine Geldauflage von 3000 Euro an das Kinderhospiz zahlen.
Eine Bekannte hatte die Ehefrau am 30. März vorigen Jahres angerufen und darüber informiert, dass etwas am Haus der Familie passiert, nachdem dort ein Lieferwagen und das Fahrzeug eines Schlüsseldienstes vorgefahren waren.