Gemeinderat fasste formellen Aufstellungsbeschluss für das Gebiet "Engelspfad" - Schottergärten nicht erlaubt: 47 Grundstücke für Einzel- und Doppelhäuser in Hackenheim – Im „Engelspfad“ sind Schottergärten nicht erlaubt
Gemeinderat fasste formellen Aufstellungsbeschluss für das Gebiet "Engelspfad" - Schottergärten nicht erlaubt
47 Grundstücke für Einzel- und Doppelhäuser in Hackenheim – Im „Engelspfad“ sind Schottergärten nicht erlaubt
Das vom Verkehrskreisel zu erschließende Areal „Engelspfad“ soll Neubaugebiet werden. Foto: Jens Fink jens fink
Hackenheim. Ihrem Ziel, im Gebiet „Engelspfad“ ein Neubaugebiet zu etablieren, ist die Gemeinde einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Einhellig fassten die Mitglieder des Gemeinderates jetzt den formellen Aufstellungsbeschluss für das Areal und beschlossen zudem, das notwendige Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Überdies erließ der Rat eine Veränderungssperre für das am Ortsrand in Richtung Bad Kreuznach zwischen der L 412, der Ortsrandbebauung sowie der sogenannten Panzerstraße liegende Areal. Dieses rund 4,5 Hektar große Gebiet werde vom Verkehrskreisel auf der L 412 sowie aus der im Osten angrenzenden Wohnbebauung angebunden, erläuterte Ingenieur Harald Hampel vom mit der Planung beauftragten Büro Dörhöfer & Partner.