Freispruch aus Mangel an Beweisen lautet das Urteil des Bad Kreuznacher Amtsgerichts. Bernd Glebe. picture alliance/dpa
Dem 43-Jährigen wurde vorgeworfen, im April 2024 in ein Kreuznacher Hotel eingebrochen zu sein, bei dem er zuvor die Probezeit nicht bestanden hatte.
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Mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen endete das Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach gegen einen 43-Jährigen, dem der Einbruch in ein Hotel vorgeworfen wurde. „Es hat mein Herz zerstört und hat mich zum Burnout gebracht“, zeigte sich der deutsch-polnische Staatsbürger nach der Urteilsverkündung erleichtert, dass der Vorwurf gegen ihn vom Tisch ist.